Neue Eigenkapitalregeln
Der Bundesrat geht nicht auf den Wunsch von FDP und SVP ein, die Grossbankenregulierung nach dem CS-Kollaps weiter auf die lange Bank zu schieben. Entscheiden wird der Nationalrat zum Beginn der Herbstsession.
29. August 2025 • Balz Bruppacher

Das Zollverdikt des US-Präsidenten gegen die Schweiz treibt hierzulande seltsame Blüten. Von Indiskretionen aus der Verwaltung befeuert, machen Schuldzuweisungen und Lobpreisungen die Runde. Wer hat wann versagt, und was hätte man ohnehin von Anfang an anders machen sollen? Die jüngsten Spekulationen betreffen – wen wunderts? – auch die UBS. Legt sich Bankpräsident Colm Kelleher bei Trump für die Schweiz ins Zeug und erhält dafür Streicheleinheiten von Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter bei der Unterlegung der Auslandstöchter mit Eigenkapital?

Vorläufig unwahrscheinlich. So liest sich zumindest die am Donnerstag veröffentlichte Antwort des Bundesrats auf eine Motion der Wirtschaftskommission des Nationalrats. Unter dem Motto «Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität» verlangt der von einer knappen Mehrheit von FDP und SVP verabschiedete Vorstoss, der Bundesrat solle auf vorzeitige Massnahmen verzichten und eine «stimmige» Ausgestaltung des Gesetzesrahmens durch das Parlament sicherstellen. Die Annahme der Motion hätte vor allem eine Verzögerung zur Folge.

Der Bundesrat kontert nun mit klaren Worten. Bereits im April 2024 mit dem Bericht zur Bankenstabilität wie auch mit den am 6. Juni festgelegten Eckwerten für die geplanten Gesetzes- und Verordnungsänderungen habe der Bundesrat eine Betrachtung der Massnahmen als Gesamtpaket vorgeschlagen. Es sei zentral, dass die Umsetzung zeitnah erfolgen könne. Namentlich die präventiven Massnahmen sollten möglichst früh wirksam werden, um die Stabilität des Finanzplatzes sicherzustellen. Wörtlich heisst es weiter: «Eine wichtige präventive Massnahme ist zudem die vollständige Eigenmittelunterlegung der ausländischen Beteiligungen im Schweizer Stammhaus. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung stärkt die eigenverantwortliche Handlungsfähigkeit der Bank in einer Stabilisierungsphase, also vor einer Abwicklung, und wirkt somit präventiv.» Die Stärkung der Resilienz des Schweizer Stammhauses solle möglichst früh erfolgen.

«Kohärentes Gesamtpaket der Massnahmen liegt bereits vor»

Die Unsicherheit über die definitive Ausgestaltung der Eigenmittelanforderungen der UBS habe negative Auswirkungen auf das Vertrauen der Marktteilnehmenden und die Planungssicherheit der Bank. Eine frühere Behandlung diene somit auch der Rechtssicherheit für die Marktteilnehmenden. Denkbar wäre für den Bundesrat ferner, dass mit der Klärung der Eigenmittelanforderungen auch die parlamentarische Beratung des Public Liquidity Backstop (PLB) fortgesetzt und abgeschlossen werden könne. «Zusammenfassend ist festzuhalten, dass ein kohärentes Gesamtpaket der Massnahmen bereits vorliegt» schreibt der Bundesrat, und weiter: «Die zügige Umsetzung dieses Pakets hat für den Bundesrat höchste Priorität, um die Finanzstabilität zu stärken.»

Nicht erwähnt wird allerdings, dass der Bundesrat darauf verzichtet hat, die Eigenmittelanforderungen an die UBS auf dem Verordnungsweg festzulegen und den Entscheid der Gesetzgebung des Parlaments überliess. Damit ist ebenfalls eine Verzögerung verbunden. Und für die Finanzministerin, die wegen ihrer strengen Forderungen bei der UBS in Ungnade gefallen ist, eröffnet sich eine Rückfalloption.

Von einem «Päckli» zwischen dem Bernerhof und dem Paradeplatz wegen des Zollstreits mit den USA ist aber vorläufig gar nichts erkennbar. Spannung verspricht hingegen der erste Tag der Herbstsession am 8. September, wenn die Gesamtpaket-Motion im Nationalrat traktandiert ist.

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