Konfliktgeladene Wahl
Die Post-Vizepräsidentin will sich in den Verwaltungsrat der Luzerner Kantonalbank wählen lassen – das stösst auf Kritik von links bis rechts. Ist die Finma auf beiden Augen blind?
28. Januar 2026 • Beat Schmid

Die Wahl von Verwaltungsräten in eine Kantonalbank ist immer auch ein Politikum. Das erfährt derzeit Bernadette Koch, die sich an der nächsten Generalversammlung im April in das höchste Gremium der Luzerner Kantonalbank wählen lassen möchte. Der Innerschweizer Kanton hält 61,5 Prozent an dem börsenkotierten Institut.

Tippinpoint berichtete im Dezember über den Sesselwechsel von Bernadette Koch, die bereits in verschiedenen Verwaltungsräten aktiv ist. Unter anderem ist die 57-Jährige Vizepräsidentin des Post-Verwaltungsrats und sitzt als Vertreterin der Konzernmutter im Verwaltungsrat von Postfinance. Weiter pflegt sie unter anderem Verwaltungsratsmandate bei Geberit und Mobimo.

Mit der LUKB soll nun ein weiteres Verwaltungsratsmandat hinzukommen. Das neue Mandat ist heikel. Zwar zieht sie sich aus dem Verwaltungsrat von Postfinance zurück und gibt auch den Vorsitz des Audit- und Risikoausschusses des Postkonzerns ab. Doch Koch bleibt Vizepräsidentin des gelben Riesen.

Dadurch manövriert sie sich in unüberbrückbare Interessenkonflikte. Bekannt ist, dass die Post für eine Aufhebung des Kreditverbots für Postfinance weibelt, während die Kantonalbanken sich vehement gegen den Einstieg der Posttochter ins Kreditgeschäft wehren. Für Governance-Expertin Monika Roth ist die Wahl ein No-Go. Gegenüber der Luzerner Zeitung sagte sie: «Es besteht für mich überhaupt kein Zweifel daran, dass Bernadette Koch nicht gleichzeitig Dienerin dieser beiden Herren sein kann – es geht nur das eine Mandat oder das andere.»

«Es geht um Vertrauen»

Ähnlich sehen es Politikerinnen und Politiker des Kantonsparlaments, wo die heikle Personalie zum Thema wurde. Am Dienstag wurde im Kantonsrat ein Vorstoss der SP-Politikerin Simone Brunner behandelt. Zuvor hatte der Regierungsrat darauf verwiesen, dass der LUKB-VR zum Schluss gekommen sei, dass kein «permanenter Interessenkonflikt von grundsätzlicher Bedeutung» vorliege. Wenn es situativ zu einem solchen kommen solle, werde Koch in den Ausstand treten.

Links-Politikerin Brunner machen diese Antworten «hellhörig». «Es bleiben Fragen offen», sagte sie. So sei ihr nicht klar, wie diese Ausstandsregel in der Praxis aussehen wird. «Wann geht Frau Koch in den Ausstand? Ist sie bei diesen Diskussionen dabei? Wie wird verhindert, dass keine Informationen abfliessen?» Sie kritisierte den Regierungsrat zudem, dass er noch gar keinen Beschluss gefasst habe, ob er die Wahl von Koch unterstützen wird.

Auch im bürgerlichen Lager überwiegt die Skepsis. Man müsse prüfen, «ob dieses Doppelmandat mit der Eignerstrategie des Kantons Luzern vereinbar ist», sagte Sarah Arnold im Namen der FDP-Fraktion. Die Mitte-Politikerin Michèle Albrecht sagte, dass Ausstandsregeln allein nicht ausreichen: «Es geht nicht nur um juristische Zulässigkeiten, sondern auch um Vertrauen», sagte sie. Die LUKB sei kein gewöhnliches Unternehmen, sondern stehe in der Öffentlichkeit und habe daher eine besondere Verantwortung.

Deutlich äusserte sich Eva Lichtsteiner von den Grünen zum Interessenkonflikt wegen des Vorhabens der Postfinance, ins Kreditgeschäft einzusteigen. Sie sei erstaunt, dass die Regierung darin kein Problem sehe. «Und auch, dass die Finma das zulässt.» Das Kreditverbot sei nicht situativ, sondern generell und strukturell. «Wir erwarten, dass der Kanton Luzern Verantwortung übernimmt.»

Roland Küng von der SVP spielte den Ball weiter. Er sagte, er gehe davon aus, dass die LUKB und die Finanzmarktaufsicht die «konfliktgeladene Konstellation» genau geprüft hätten.

Finma auf beiden Augen blind?

Dazu kann man nur mutmassen. Die Finma äussert sich in der Regel nie zu Gewährsfragen in der Öffentlichkeit. Tatsächlich mutet es seltsam an, dass die Behörde scheinbar kein Problem in der Kandidatur von Bernadette Koch sieht. Zumal der Finanzregulator sich gerne auch in die kleinsten Belange einer Bank einmische und auch bei den geringfügigsten Nachlässigkeiten einschreite, sagt ein Beobachter.

Andererseits hat die Finma schon früher bewiesen, dass sie gerade bei offensichtlichen Interessenkonflikten auf beiden Augen blind zu sein scheint. So erlaubte es die Behörde, dass die damalige Ehefrau von Pierin Vincenz Rechtschefin der Genossenschaftsbank werden konnte. Auch damals begnügte man sich damit, dass die Bank klare Ausstandsregeln definiert habe. Solange sie diese einhalte, gebe es auch kein Problem.

Und noch eine weitere Parallele gibt es zur damaligen Raiffeisen. Auch damals argumentierte CEO Pierin Vincenz, dass es eben sehr schwer sei, eine geeignete Kandidatin mit dem passenden Jobprofil für die Rolle zu finden. Ähnlich wird auch bei Bernadette Koch argumentiert. Koch ist Wirtschaftsprüferin und war Leiterin des Marktbereichs Public Sector von Ernst & Young. Sie hat aber gemäss öffentlich verfügbaren Informationen nie als Lead Auditor für eine Bank gearbeitet.

Die Luzerner Regierung hinsichtlich eines möglichen Interessenskonflikts kein Risiko in der Wahl Kochs. Auch, weil die LUKB und die Post unterschiedliche Kerngeschäfte betreiben würden. Ist das wirklich so? Im Zahlungsverkehr, bei Spar- und Anlageprodukten stehen die Gesellschaften in direkter Konkurrenz.

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