Causa Vincenz
Im Rahmen einer Beschwerde wurde beim Obergericht eine «Quellenanalyse» eingereicht, wonach eine «an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit» bestehe, dass Lukas Hässig ein geheimes Dokument «in irgendeiner Form» vorlag.
10. März 2026 • Beat Schmid

Schon drei Mal hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Journalisten des Portals «Inside Paradeplatz», Lukas Hässig, wegen Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung eingestellt. Zuletzt war das am 8. Dezember 2025. Der journalistische Quellenschutz stehe in wesentlichen Punkten einer Beweisführung entgegen, begründeten die Behörden den Entscheid damals.

Hintergrund ist die Berichterstattung über Finanztransaktionen zwischen Pierin Vincenz und Beat Stocker, die über die Privatbank Julius Bär abgewickelt wurden. Damit nahm einer der grössten Schweizer Wirtschaftsfälle seinen Anfang, der letztlich das Ende für die Karrieren mehrerer Manager bedeutete – insbesondere für jene des früheren Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz. Die ersten Berichte von Lukas Hässig erschienen vor bald zehn Jahren.

Bleibt das Verfahren eingestellt, tritt in den nächsten Monaten die Verjährung ein. Das scheint die Gegenseite um Beat Stocker verhindern zu wollen, der kurz vor Weihnachten gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Beschwerde eingereicht hat. Jetzt muss das Obergericht erneut darüber befinden. Entweder gibt es den Klägern recht und es wird Anklage gegen Hässig erhoben, was die Verjährung unterbricht – oder das Verfahren ist vom Tisch, wahrscheinlich definitiv. Der Entscheid dürfte in den nächsten Tagen oder Wochen fallen.

Schlüsseldokument von Julius Bär

Eine Beschwerde muss begründet sein. Die Kläger haben deshalb unter anderem eine sogenannte «Quellenanalyse» beim Gericht eingereicht. Beim 12-seitigen Dokument handelt es sich im Kern um eine Textanalyse, die den Inhalt von vier Inside-Paradeplatz-Artikeln mit einem vertraulichen Schlüsseldokument von Julius Bär vergleicht. Bei letzterem handelt es sich um das «Compliance Memorandum», das die Compliance-Abteilung der Bank Julius Bär erstellt hat und das die geschäftlichen Verflechtungen von Pierin Vincenz analysiert. Darin sind verdeckte Beteiligungsstrukturen sowie Transaktionen im Zusammenhang mit Firmen wie Commtrain, Eurokaution und Investnet dokumentiert.

Das Compliance Memorandum wurde am 8. April 2016 erstellt. Am 13. Mai 2016 erschien ein Artikel auf Inside Paradeplatz mit dem Titel «Pierin Vincenz’ geheimes Netzwerk». Allerdings ist bereits am 7. April der erste Artikel von Hässig zum Thema («Pierin Vincenz im Strudel wegen brisanter Zahlung») erschienen. Dieser wurde in der Quellenanalyse indessen nicht berücksichtigt.

Die Quellenanalyse basiert auf einer angepassten Methode, die zur Erkennung akademischer Plagiate verwendet wird. In der Schlussfolgerung des Berichts heisst es: Die Analyse ergebe 22 dokumentierte Befunde, davon 12 mit «starker Beweiskraft». Es bestehe eine «an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit», dass dem Journalisten das Compliance Memorandum «in irgendeiner Form» vorlag.

Kein Copy-and-Paste nachgewiesen

Allerdings gibt es auch zahlreiche Einschränkungen. Die vielleicht stärkste: Die Analyse hat keine wörtlichen Textübernahmen festgestellt. Ein Plagiat im engeren Sinn, also ein Copy-and-Paste, wurde somit nicht nachgewiesen. Ausserdem wird auf mögliche Zwischenquellen hingewiesen. Es könne also nicht ausgeschlossen werden, dass zwischen dem Memorandum und den Artikeln weitere Quellen liegen, heisst es.

Das Verfahren gegen Lukas Hässig stellt einen Nebenschauplatz in der Causa Vincenz dar. Ebenso eine Beschwerde der Kläger im Zusammenhang mit dem Beizug von Prof. Andreas Donatsch, der die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft prüfte. Auch hier wird in Kürze ein Urteil erwartet.

All dies dürfte allerdings nichts daran ändern, dass am 10. August Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz, Beat Stocker und weitere Beschuldigte vor dem Zürcher Obergericht zum wohl aufsehenerregendsten Wirtschaftsstrafprozess des Jahres erscheinen werden. Erstinstanzlich wurden Pierin Vincenz, Beat Stocker und weitere Beschuldigte unter anderem wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung zu Gefängnisstrafen verurteilt.

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