Mit der am letzten Freitag veröffentlichten Verfügung blockierte das Bundesstrafgericht den Versuch der Bundesanwaltschaft (BA), die UBS für den Umgang der Credit Suisse (CS) mit Geldern aus der Milliarden-Kreditvergabe an Moçambique zur Verantwortung zu ziehen. Mit der Löschung im Handelsregister sei die CS nicht nur gesellschaftsrechtlich, sondern auch strafrechtlich untergegangen, begründete das Bundesstrafgericht die Einstellung des Verfahrens. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit sei deshalb durch die Fusion nicht auf die UBS übergegangen. Die Richter in Bellinzona sprachen dem Anwalt der UBS eine Entschädigung von 92'547,65 Franken zu Lasten der Eidgenossenschaft zu. Diese muss auch die Verfahrenskosten berappen.
Die Bundesanwaltschaft prüft die Verfügung und will dann über einen Rekurs entscheiden. Ein solcher kann innerhalb von zehn Tagen bei der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts deponiert werden. Die UBS begrüsste, dass sie nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und eine Haftung bei einer Fusion nicht auf eine Rechtsnachfolgerin übertragen werden könne.
Prozess gegen ehemalige CS-Mitarbeiterin im Mai
Nicht von der Verfahrenseinstellung betroffen ist die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen eine ehemalige Compliance-Mitarbeiterin der CS. Ihr wird vorgeworfen, im Frühherbst 2016 die Überweisung von mehr als 600'000 Franken deliktischer Herkunft nach Abu Dhabi ausgelöst zu haben. Damit habe sie sich der Geldwäscherei schuldig gemacht. Das Bundesstrafgericht legte die Hauptverhandlung soeben auf den kommenden 19. und 20. Mai fest. Ursprünglich war in diesem Zusammenhang auch gegen die frühere CS-Risikochefin Lara Warner ermittelt worden. Dieses Verfahren stellte die BA jedoch ein, weil das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) Warner im Frühling 2025 wegen Unterlassung der Geldwäschereimeldepflicht mit 100'000 Franken gebüsst hatte.
Eine weitere, parallele Strafverfolgung sei weder sachlich angezeigt noch verfahrensökonomisch zweckmässig, begründete die BA den Verzicht auf die Strafverfolgung Warners. Die 58-jährige Amerikanerin, die in ihrer Heimat inzwischen als Beraterin für Regulierungsfragen tätig ist, wehrte sich aber gegen die Busse und beantragte eine gerichtliche Beurteilung der Strafverfügung des EFD. Die Verhandlung gegen die Einsprache fand Anfang März in Abwesenheit Warners vor dem Bundesstrafgericht statt. Das Urteil wurde bisher nicht bekanntgegeben.
Die BA erliess im vergangenen Dezember ausserdem zwei Strafbefehle im Zusammenhang mit dem Moçambique-Skandal. Der eine betraf eine der Hauptfiguren der Affäre, den früheren CS-Manager Andrew Pearse. Der Neuseeländer Pearse wurde wegen Geldwäscherei mit 80 Tagessätzen zu je 90 Franken, entsprechend 16‘200 Franken, bedingt auf zwei Jahre bestraft. Ein 65-jährige Zürcher Geschäftsmann erhielt 120 Tagessätze zu je 450 Franken, entsprechend 54‘000 Franken, ebenfalls auf zwei Jahre bedingt.
Die Bundesanwaltschaft warf den beiden vor, sie hätten in gegenseitiger Absprache am 1. April 2016 Vermögenswerte in der Höhe von sieben Millionen Dollar deliktischer Herkunft von einem Konto bei der Credit Suisse lautend auf eine Zürcher Finanzgesellschaft auf ein Bankkonto in den Vereinigten Arabischen Emiraten transferiert. Beide Verurteile erhoben Einsprache gegen den Strafbefehl, weshalb es am 30. März zum Prozess in Bellinzona kam. Im Fall des Geschäftsmanns wurde der Schuldspruch wegen Geldwäscherei bestätigt, die bedingte Geldstrafe jedoch auf 50 Tagessätze zu 700 Franken, entsprechen 35'000 Franken, reduziert. Er kann das Urteil innerhalb von zehn Tagen anfechten.
Ehemaliger CS-Manager zieht Einsprache gegen Busse zurück
Der 56-jährige Pearse, der bei der Kreditvergabe an Moçambique eine zentrale Rolle spielte und von der britischen Finanzaufsichtsbehörde mit einem Berufsverbot belegt wurde, zog seine Einsprache noch vor Prozessbeginn zurück, wie das Bundesstrafgericht auf Anfrage von Tippinpoint bekanntgab. Der Strafbefehl gegen ihn ist damit rechtskräftig geworden.
Trotz der Häufung von Verfahren in jüngster Zeit bleiben die Folgen des Skandals, der Moçambique an den Rand des Ruins brachte, hierzulande bescheiden. Neben den Bussen und den erwähnten Rekursmöglichkeiten steht noch der Prozess gegen die ehemalige CS-Mitarbeiterin aus. Die Bundesanwaltschaft hatte die Verfahren erst unter dem neuen Bundesanwalt Stefan Blättler vorangetrieben. Die Verzögerungen führten dazu, dass die im Jahr 2016 vorgeworfenen Delikte zu verjähren drohten. So bat die BA das Bundesstrafgericht im Fall der Einsprachen gegen die beiden Strafbefehle, bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung der am 1. April eintretenden Verjährung Rechnung zu tragen.

