Hört man tief in die UBS hinein, herrscht grosses Vertrauen, dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen Eigenkapitalregeln vom Parlament abgeschwächt werden. Die Frage ist nur, wie stark. Im Kern geht es darum, wie weit die 20 Milliarden Dollar, die die UBS gemäss Vorschlag zusätzlich aufbringen müsste, heruntergedrückt werden.
Diese Kapitallücke entsteht, wenn die UBS den Wert ihrer Auslandtöchter im Stammhaus zu 100 Prozent mit hartem Eigenkapital unterlegen müsste und nicht zu 60 Prozent gemäss aktueller Regelung. Dadurch soll das Schweizer Stammhaus besser geschützt werden, wenn eine Banktochter im Ausland ins Taumeln gerät. Eine Intervention mit Steuergeldern wird dadurch wenger wahrscheinlich.
Wie Bloomberg unter Berufung auf mit der Sache vertraute Personen berichtet, hat die Ständeratskommission in ihrer ersten Sitzung mehrere Gegenanträge ins Spiel gebracht, die für die UBS eine deutliche Entlastung bedeuten würden. So steht unter anderem eine Erhöhung auf nur 80 oder sogar lediglich 75 Prozent im Raum. Neu ist zudem die Idee eines Stufenmodells: Demnach müsste die UBS 80 Prozent CET1-Kapital aufbringen – allerdings könnte der Discount wieder wegfallen, wenn die Auslandsgeschäfte der UBS bestimmte Schwellen im Verhältnis zum Schweizer Bruttoinlandsprodukt überschreiten.
Regulierung mit dem Warnfinger
Das Stufenmodell klingt nach einem typisch eidgenössischen Kuhhandel: Man gewährt der Grossbank einen massiven Rabatt, droht aber gleichzeitig damit, diesen wieder zu entziehen, wenn sie es im Ausland übertreiben sollte. Regulierung mit dem Warnfinger.
Ob und welchen konkreten Gegenvorschlag die ständerätliche Kommission letztendlich aus dem Hut zaubert, bleibt offen. Eines scheint jedoch klar: Im tonangebenden bürgerlichen Lager ist man offenbar bereit, der UBS einen Rabatt von mindestens 50 Prozent gewähren zu wollen. Das würde den CET1-Kapitalzuschlag von 20 Milliarden auf nur noch 7,5 bis 10 Milliarden Dollar senken.
Sicher scheinen sich die Mitglieder der ständerätlichen Kommission allerdings noch nicht zu sein. Die Kommission vertagte Anfang Mai überraschend eine Empfehlung zur Vorlage. Bis zur nächsten Sitzung nach den Sommerferien bleibt nun Zeit, die Ideen ein weiteres Mal zu käuen und wiederzukäuen. Es dürfte bis 2027 dauern, bis der Entscheid durch die eidgenössischen Räte ist. Später könnte allenfalls noch das Volk das letzte Wort haben.

