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In den nächsten drei Wochen muss sich das Bundesstrafgericht gleich zweimal mit dem Moçambique-Skandal der Credit Suisse befassen. Neben Ex-Rechtschefin Lara Warner geht es um eine der Hauptfiguren in der folgenreichsten Affäre der untergegangenen Grossbank.
13. Februar 2026 • Balz Bruppacher

Bei der Aufarbeitung der Affäre um die fatalen Milliardenkredite der Credit Suisse (CS) an Staatsunternehmen in Moçambique zögerte die Bundesanwaltschaft (BA) lange. Nun pressiert es aber, wie ein Hinweis der BA an das Bundesstrafgericht deutlich macht. Am 1. April 2026 tritt die Verfolgungsverjährung in Kraft, heisst es da, und weiter: «Die Bundesanwaltschaft bittet das Gericht deshalb höflich, diesem Umstand bei der Planung und Vorbereitung der Hauptverhandlung Rechnung zu tragen.» Dem Wunsch kamen die Richter in Bellinzona insofern nach, als die den Prozess in der fraglichen Angelegenheit auf den 26. Februar ansetzten.

Es geht um einen bisher nicht bekannten Strafbefehl der BA vom vergangenen 3. Dezember gegen eine der Hauptfiguren in der Affäre, den früheren CS-Manager Andrew Pearse, sowie gegen einen mit ihm verbundenen Zürcher Geschäftsmann. Beide haben gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben, weshalb es in Bellinzona zum Prozess kommt. Dies, obwohl sie mit bedingten Geldstrafen davon kamen. Der Neuseeländer Pearse erhielt 80 Tagessätze zu je 90 Franken, entsprechend 16‘200 Franken, bedingt auf zwei Jahre. Der 65-jährige Zürcher wurde mit 120 Tagessätzen zu je 450 Franken, entsprechend 54‘000 Franken, ebenfalls auf zwei Jahre bedingt bestraft.

Der tiefe Fall vom Investmentbanker zum «Zügelmann»

Im Fall des heute 56-jährigen Pearse, der bei der Kreditvergabe an Moçambique eine zentrale Rolle spielte, trug die BA dem Umstand Rechnung, dass sich der ehemalige CS-Investmentbanker im US-Strafverfahren schuldig bekannte und dass ein Grossteil seines Vermögens eingezogen wurde. Die britische Finanzafusichtsbehörde verhängte zudem ein Berufsverbot gegen Pearse. Er lebe heute nahe am Existenzminimum in Grossbritannien und arbeite als Umzugshelfer. Strafmildernd stufte die Bundesanwaltschaft zudem den Umstand ein, dass seit den Geldwäschereihandlunngen fast zehn Jahre verstrichen sind. Im Fall des Zürcher Geschäftsmanns fand die BA, dass die bedingte Geldstrafe eine genügende Warnung darstelle, um ihn von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten.

Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden vor, sie hätten in gegenseitiger Absprache am 1. April 2016 Vermögenswerte in der Höhe von sieben Millionen Dollar von einem Konto bei der Credit Suisse lautend auf eine Zürcher Finanzgesellschaft auf ein Bankkonto in den Vereinigten Arabischen Emiraten transferiert. Dabei handle es sich um Vermögenswerte deliktischer Herkunft, welche der Finanzgesellschaft am 21. März 2016 durch die Zahlung von 7,86 Millionen Dollar des Wirtschafts- und Finanzministeriums von Moçambique zugeflossen seien. Deren Einziehung sei dadurch erschwert oder vereitelt worden.

Prozess gegen Lara Warner am 2. März

Die 7,86-Millionen-Dollar-Transaktion steht auch im Zentrum des Prozesses gegen die frühere Risikochefin der CS, Lara Warner. Sie wehrt sich gegen eine Busse von 100‘000 Franken, die das Eidgenössische Finanzdepartement im Frühling 2025 wegen Unterlassung der Geldwäschereimeldepflicht verhängt hatte. Eigentlich hätte der Prozess schon am vergangenen 30. Oktober stattfinden sollen. Die Anwälte der Amerikanerin beantragten den Ausstand des Richters wegen Befangenheit, blitzten mit ihren vom Bundesstrafgericht als «abwegig» eingestuften Argumenten aber ab. Der Prozess wurde nun neu auf den 2. März angesetzt. Auch hier steht die Frage der Verjährung zur Diskussion. Die 58-jährige Juristin, die in den USA als Beraterin für Regulierungsfragen tätig ist, wurde vom Gericht von der Teilnahme an der Verhandlung dispensiert.

Um die 7,89-Millionen-Dollar-Zahlung und die anschliessende Weiterleitung nach Abu Dhabi geht es schliesslich in einem dritten Verfahren, in dem die Bundesanwaltschaft im vergangenen Dezember Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben hat. Beschuldigt wird hier eine Compliance-Mitarbeiterin der Credit Suisse. Obwohl ihr zahlreiche Anhaltspunkte auf eine möglicherweise verbrecherische Herkunft der aus Mozambique eingegangenen Gelder vorlagen, soll sie der Geschäftsleitung der CS empfohlen haben, keine Meldung bei der Meldestelle für Geldwäscherei zu erstatten, sondern die Geschäftsbeziehung zu saldieren.

Als Rechtsnachfolgerin der Credit Suisse kommt in diesem Prozess auch die UBS ins Spiel. Denn die Bundesanwaltschaft wirft der CS vor, im relevanten Zeitraum im Jahr 2016 nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen zu haben, um die mutmasslich begangene Geldwäscherei zu verhindern. Deshalb muss sich nun die UBS als Unternehmen für die mutmasslich begangene Geldwäscherei verantworten. Die UBS weist die Vorwürfe kategorisch zurück. In diesem Fall ist noch kein Prozesstermin angesetzt.

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