Neue Bonimassnahmen des Bundes
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) streicht nicht nur ausstehende Boni der obersten CS-Führungsebenen. Es macht neu auch Vorgaben zum Vergütungssystem der UBS.
23. Mai 2023 • Beat Schmid

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat per Verfügung ausstehende variable Vergütungen der obersten Führungsebenen der Credit Suisse gestrichen beziehungsweise gekürzt, schreibt die Behörde in einer Mitteilung. Das EFD setzt damit um, was der Bundesrat im Nachgang zur CS-Rettung per Beschluss bereits entschieden hat. In der Zwischenzeit wurde den Parteien das rechtliche Gehör gewährt.

Betroffen sind rund 1000 CS-Manager der obersten drei Führungsstufen, wobei auf Stufe Geschäftsleitung alle aufgeschobenen Anteile wegfallen. Eine Reduktion um 50 und 25 Prozent gibt es für Manager auf den zwei folgenden Hierarchieebenen. Insgesamt fallen durch die Massnahme 50 bis 60 Millionen weg. Der Wert des Pools aller aufgeschobenen Vergütungen beträgt gemäss EFD heute 635 Millionen Franken. Zum Zeitpunkt der Zuteilung lag dieser Wert bei 2,76 Milliarden Franken. Aufgrund des negativen Kursverlaufs der CS-Aktien hätten die Mitarbeiter bereits eine Einbusse von über zwei Milliarden Franken in Kauf nehmen müssen, hiesst es beim Bund.
Neu ist, dass das EFD auch Massnahmen bei der UBS verhängt. Diese sind allerdings äusserst soft. Die Grossbank wurde angewiesen , das Vergütungssystem von Mitarbeitenden, die für die Verwertung der von der Bundesgarantie betroffenen Aktiven zuständig sind, "so zu gestalten, dass dieses einen Anreiz bietet, die Verwertung möglichst verlustarm zu gestalten", heisst es in der Mitteilung weiter. Wie die UBS dies genau incentivieren soll, ist nicht näher beschrieben und wird der UBS überlassen. Es ist der Bank somit freigestellt, ob sie den Personen, die mit dem Bilanzabbau betraut werden, besonders hohe Boni zahlt, wenn sie dies "verlustarm" schaffen.

"Beträchtliches Risiko für die operationelle Stabilität"

Das EFD nimmt dies offenbar in Kauf: Könne die Bank kein wettbewerbsfähiges Vergütungssystem mehr bieten, bestehe die Gefahr, dass daraus ein "beträchtliches Risiko für die operationelle Stabilität und schliesslich das gesamte Geschäft der UBS entsteht, was zu vermeiden ist", schreibt die Behörde in einem Merkblatt zu den Bonimassnahmen.

Zudem werde die UBS verpflichtet, in ihrem Vergütungssystem "weiterhin" Faktoren wie "Risikobewusstsein und Einhalten von Verhaltensregeln" angemessen zu berücksichtigen. Das EFD mit Chefin Karin Keller-Sutter ist überzeugt, dass es die Bonusvorgaben braucht: "Mit einer entsprechenden Vorgabe besteht Gewähr, dass das Vergütungssystem der UBS nicht in einer Weise verändert wird, die das Eingehen ungebührlicher Risiken belohnt", heisst es. 

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