Jetzt ist es amtlich: Systemrelevante Banken müssen ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus vollständig mit hartem Kernkapital unterlegen. Das schlägt der Bundesrat in seiner Gesetzesbotschaft dem Parlament vor. Damit sollen Schweizer Banken in der Stabilisierungsphase einer Krise, in der sie noch eigenverantwortlich handeln können, ausländische Tochtergesellschaften ohne negative Folgen für die Kapitalquoten des Stammhauses ganz oder teilweise veräussern können, hält das federführende Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in einer Mitteilung fest.
Laut dem SIF soll dadurch die Wahrscheinlichkeit reduziert werden, dass sie abgewickelt werden müssen. «Damit wird die Stabilität global tätiger systemrelevanter Banken und folglich auch des Schweizer Finanzplatzes gestärkt. Ebenfalls wird möglicher Schaden für die Steuerzahlenden vermindert», heisst es weiter. Damit bleibt der Bundesrat bei einer Linie.
Allerdings kommt die Landesregierung wie erwartet den Banken bei der Eigenmittelverordnung entgegen. Entgegen dem ursprünglichen Vorschlag verzichtet der Bundesrat darauf, für latente Steueransprüche und Software eine vollständige Unterlegung mit hartem Kernkapital zu verlangen. Wie Tippinpoint bereits vermeldete, wird sich die Schweiz den EU-Regeln anpassen und eine maximal dreijährige Abschreibungsdauer für Software festlegen. Auf die vorgeschlagene Änderung im Bereich der latenten Steueransprüche werde «vorerst» verzichtet, schreibt das SIF.
Laut den Behörden würde diese zwar ebenfalls die Finanzstabilität stärken, wäre aber international eine Ausnahme. Zudem werde die mit der Massnahme angestrebte Risikominderung grösstenteils auch mit der im Bankengesetz vorgeschlagenen Eigenmittelunterlegung für ausländische Beteiligungen erreicht. Pikant: «Sollte letztere nicht hinreichend umgesetzt werden, behält sich der Bundesrat vor, die Eigenmittelunterlegung latenter Steueransprüche neu zu beurteilen», schreibt der Bund. Damit hält sich der Bundesrat eine Hintertür offen, die UBS zu mehr Eigenkapital zu verpflichten, falls das Parlament die Eigenkapitalunterlegung zu stark verwässern sollte.
Nur noch 9 Milliarden Dollar
Die neue Regelung soll gemäss Schätzungen der Behörden bei der UBS zu einer gezielten, substanziellen Stärkung der harten Eigenmittel (CET1) im Stammhaus um rund 20 Milliarden US-Dollar führen, wie das SIF weiter schreibt. Wäre die Regelung per 1. Januar 2026 eingeführt worden, hätte die effektive CET1-Kapitallücke noch rund 9 Milliarden US-Dollar betragen.
Das SIF beziffert in einer Pro-forma-Rechnung die mögliche künftige harte Kernkapitalquote der UBS «nach Umsetzung aller Massnahmen» auf 15,5 Prozent. Damit liege die Bank im Bereich der heutigen Kapitalquoten der internationalen Peers. Dies entspricht auf Gruppenstufe einer Erhöhung der harten Kernkapitalquote gegenüber dem 4. Quartal 2025 um rund 1,1 Prozentpunkte (siehe Grafik).
Wie die Behörden weiter festhalten, sollten die entstehenden Finanzierungskosten bei einer verursachergerechten Überwälzung nicht durch die Kundinnen und Kunden in der Schweiz getragen werden. Eine Quersubventionierung des Geschäfts ausländischer Tochtergesellschaften durch Einnahmen aus dem inländischen Kreditgeschäft widerspräche der Annahme eines effizienten, kompetitiven Schweizer Kreditmarkts. Bundesrat, SNB und Finma «sind sich einig, dass das vorgeschlagene Massnahmenpaket sinnvoll, notwendig, zielgerichtet und für die UBS tragbar ist».

