Lex UBS
Heute wird der Bundesrat den Schleier über die neuen Kapitalregeln für Grossbanken lüften. Bei der Eigenkapitalverordnung dürfte es Kompromisse geben, bei den Auslandstöchtern dagegen nicht.
22. April 2026 • Beat Schmid

Am heutigen Mittwoch wird der Bundesrat die Eckpunkte zu den Eigenkapitalregeln bekanntgeben. Diese sind bereits teilweise durchgesickert: Bei der gewichtigsten Massnahme – der Eigenkapitalunterlegung der Auslandstöchter im Stammhaus – wird der Bundesrat aller Voraussicht nach hart bleiben, wie mehrere Quellen übereinstimmend berichten.

Konkret bedeutet das: Der Bundesrat verlangt von den systemrelevanten Banken, dass sie das Eigenkapital der Auslandstöchter vollständig auch im Stammhaus halten müssen. Damit wird der bisher gewährte Discount gestrichen. Für die UBS bedeutet dies, dass die Bank bis zu 20 Milliarden Dollar zusätzliches Eigenkapital beschaffen muss.

Beim zweiten Geschäft, der sogenannten Eigenkapitalverordnung, kommt der Bundesrat den Banken hingegen entgegen, wie Quellen übereinstimmend berichten. Ursprünglich wollte der Bund, dass aktivierte Software für den Bankbetrieb nicht mehr dem Eigenkapital zugerechnet werden kann. Davon sei der Bundesrat nun abgerückt und soll auf die Linie der EU eingeschwenkt sein: Software kann weiterhin aktiviert werden, muss jedoch über einen vergleichsweise kurzen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben werden.

Auch bei den latenten Steuergutschriften, den Deferred Tax Assets (DTA), soll sich der Bund kompromissbereit zeigen. Für die UBS bedeutet das unter dem Strich, dass sie einen beträchtlichen Teil der rund 11 Milliarden Dollar an Kapital, das die Massnahmen ursprünglich gekostet hätten, nicht aufbringen muss. Die DTA machen dabei den Löwenanteil aus.

Wie weiter?

Die Eigenkapitalverordnung kann der Bundesrat ohne Zustimmung des Parlaments in Kraft setzen. Theoretisch könnte sie später noch durch ein Gesetz angepasst werden, das das Parlament einbringen kann. Eine entsprechende Drohung äusserte Mitte-Politiker Erich Ettlin vor Kurzem gegenüber Reuters. Angesichts des Entgegenkommens des Bundesrats scheint dieses Szenario derzeit jedoch vom Tisch.

Die Eigenkapitalunterlegung der Auslandstöchter im Stammhaus hingegen wird dem Parlament vorgelegt. Dieses kann Änderungen einbringen – oder darauf verzichten. Ob die Bundespolitiker, wie schon nach der Finanzkrise, erneut substanzielle Verwässerungen vornehmen werden, bleibt abzuwarten.

Für die UBS dürfte sich der heutige Tag wie ein Zwischensieg anfühlen: Die Verordnung wird abgeschwächt, und alles Weitere kann über das Parlament beeinflusst werden.

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