Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober war ein Knaller. Es erklärte die im März 2023 erfolgte vollständige Abschreibung von AT1-Instrumenten im Umfang von 16,5 Milliarden Franken der Credit Suisse für rechtswidrig. Die Überraschung war auf allen Seiten gross: bei den geprellten Investoren und ihren Anwälten, aber auch bei den Spitzen von UBS, Finanzdepartement und Finma, die die Abschreibung angeordnet hatte.
Hört man sich in Bern um, geht man davon aus, dass das Bundesgericht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) umstossen wird. «Die Richter in St. Gallen haben da etwas völlig falsch verstanden», sagt eine Quelle siegesgewiss. Der Druck auf das Bundesgericht ist gross – er kommt inzwischen auch aus der akademischen Welt.
Zwei Professoren der Universität Bern haben das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unlängst in einer führenden Fachpublikation für Wirtschafts- und Finanzmarktrecht (Abo) scharf kritisiert. Mirjam Eggen und Markus Müller vertreten die Auffassung, dass das BVGer auf der ganzen Linie falsch lag: bei der Auslegung der Anleihebedingungen, beim Notrecht sowie beim Handlungsspielraum der Finma.
Anwalt kritisiert mangelnde Transparenz
Zur Erinnerung: Am ominösen Sonntag vom 19. März 2023 ordnete die Finma die vollständige Auslöschung der AT1-Anleihen der Bank im Nominalwert von rund 16,5 Milliarden Franken an. Dagegen erhoben mehr als 3000 Investoren Beschwerde. Nach zwei Jahren gab ihnen das BVGer Recht. Im Kern urteilten die Richter, dass die Voraussetzungen für eine Abschreibung der AT1-Instrumente zum Zeitpunkt der Massnahme nicht erfüllt gewesen seien, da die Credit Suisse noch ausreichend kapitalisiert war und staatliche Unterstützung zur Sicherung der Liquidität gewährt wurde.
Die beiden Berner Akademiker widersprechen dieser Auslegung vehement. Dass sich Professoren bereits vor einem Entscheid des höchsten Gerichts in einen laufenden Fall einmischen, wird in Juristenkreisen mit Stirnrunzeln quittiert. Auf scharfe Kritik stösst, dass Mirjam Eggen und Markus Müller in ihrem Beitrag ihre Nähe zur Finma und zum Finanzdepartement nicht offengelegt haben. Die Autoren halten lediglich fest, sie seien weder direkt noch indirekt in den Fall involviert.
Auf diesen Mangel an Transparenz weist der Tessiner Anwalt Dario Item hin, der dazu einen ausführlichen Beitrag verfasst hat. Eggen sei früher bei der Finma und im Eidgenössischen Finanzdepartement tätig gewesen, schreibt er. Die Leser würden damit nicht über das informiert, was für eine Einordnung zentral wäre. Eggens regulatorischer Hintergrund sei weder «obskur noch marginal». Anwalt Item ist selbst in den AT1-Fall involviert. Sein Beitrag auf Antigua News – Item ist Botschafter des Karibik-Staates Antigua und Barbuda – wurde am Dienstag von der «Financial Times» verlinkt.
Von der Finma gewählte Präsidentin der Übernahmekommission
Gemäss ihrem offiziellen CV der Universität Bern war Mirjam Eggen von 2010 bis 2013 bei der Finma als Leiterin der Regulierungsgruppe tätig und von 2013 bis 2015 im Eidgenössischen Finanzdepartement als Expertin für Regulierung. Seit 2017 ist Eggen zudem Mitglied der Übernahmekommission und seit 2022 deren Präsidentin. Mitglied der Übernahmekommission ist auch Corporate-Finance-Spezialist Thomas Vettiger, der ein umstrittenes Gutachten zum Kaufpreis der Credit Suisse erstellte.
Die Finma hielt bei Eggens Ernennung zur Präsidentin der Übernahmekommission fest, dass sie zwischen 2010 und 2015 an der Ausarbeitung des Finanzdienstleistungsgesetzes beteiligt war – zunächst bei der Finma, danach im EFD. Die Übernahmekommission wird von der Finma beaufsichtigt – die Mitglieder der Kommission werden vom Finma-Verwaltungsrat gewählt. «Das ist kein dekoratives Detail, sondern relevanter Kontext für die Leserschaft», so der Anwalt.
Eine weitere Verbindung: Nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse berief das EFD Eggen in die Expertengruppe «Bankenstabilität», die unter der Leitung von Yvan Lengwiler stand. Der Abschlussbericht geht ausführlich auf den Write-off der AT1-Anleihen ein und hält unter anderem fest, dass das «Zusammenspiel von präventiven und resolutionsverhindernden Massnahmen selbst von institutionellen Anlegern nicht vollständig durchschaut wurde».
«Eine der Autorinnen, die das Gerichtsurteil öffentlich kritisiert, war gleichzeitig Teil jener bundesnahen Struktur, die sich mit der Wiederherstellung des Vertrauens in AT1-Anleihen befasst. Das disqualifiziert sie nicht – macht aber das Fehlen einer klaren Offenlegung umso bemerkenswerter», kritisiert Anwalt Dario Item.
Es geht um Milliarden
Im AT1-Fall geht es um Milliarden. In der Woche vor dem Zusammenbruch der Credit Suisse kamen die Papiere stark unter Druck: Am Mittwoch, 15. März, wurden sie zu 34 Prozent des Nominalwerts gehandelt, am Donnerstag zu 31 Prozent und am Freitag zu 22,5 Prozent. Am Montag nach dem denkwürdigen Wochenende fiel der Kurs auf 5,3 Prozent.
Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts im Oktober legten die Anleihen wieder zu. Unter Hedgefonds und spezialisierten Investoren werden die Papiere derzeit zu rund 30 Prozent des Nennwerts gehandelt. Zuvor lagen die Preise bei etwa 12 Prozent – also weniger als der Hälfte.

