«Wir werden in der Schweiz für Mitarbeitende im unteren und mittleren Kader eine standardisierte Kündigungsfrist von drei Monaten einführen», sagte ein Sprecher der Bank gegenüber Bloomberg. «Die bisherigen Fristen für diese Funktionen entsprachen nicht mehr den marktüblichen Standards.»
Die Anpassungen treten auf Anfang 2026 in Kraft. Für die meisten betroffenen Mitarbeitern dürfte das eine Verkürzung der Kündigungsfrist bedeuten. Für Mitglieder des oberen Kaders gilt die neue Regelung nicht.
Die Bank hat angekündigt, ihre Kostenbasis zu reduzieren und die Profitabilität zu steigern. Das hat zum einen mit hauseigenen Problemen zu tun, die in Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Signa-Gruppe und Financier René Benko stehen. Andererseits befinden sich die Margen im Private-Banking generell unter Druck.
Bereits im Februar hatte Julius Bär erste Sparmassnahmen angekündigt, im Juni folgten zusätzliche Zielvorgaben: Bis 2028 sollen weitere 130 Millionen Franken eingespart werden.
Update: Wie ein Bär-Sprecher gegenüber tippinpoint präzisiert, betreffen die Änderungen die Beschäftigen in der Schweiz. Die Vereinheitlichung bedeute für Mitarbeitende in tiefen Rängen oder Funktionsstufen eine Erhöhung. Die betroffenen Mitarbeitenden sind seit März über die Änderungen informiert.