Too big to fail
Am Freitag geht die Vernehmlassung zur umstrittenen Eigenkapitalfrage zu Ende. Während sich bislang vor allem UBS-nahe Stimmen öffentlich zu Wort gemeldet haben, zeigt ein Blick in die bereits abgeschlossene Vernehmlassung zur Eigenmittelverordnung ein überraschend differenzierteres Bild.
8. Januar 2026 • Beat Schmid

Noch bis Freitag haben interessierte Kreise Zeit, ihre Vernehmlassungsantworten zur vorgeschlagenen «Eigenkapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken» abzugeben. Einige Vertreter sind bereits vorgeprescht und haben ihre Positionen öffentlich gemacht. So etwa die Regierung des Kantons Zürich, die warnt, die Vorlage gefährde die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes. Sie fordert einen «Marschhalt» sowie eine Überarbeitung der Pläne, um eine Verlagerung des Hauptsitzes zu verhindern.

Ins gleiche Horn haben auch vier grossbankenfreundliche Finanzpolitiker geblasen. «Wir wollen möglichst hohe Sicherheiten für die letzte verbliebene globale Grossbank der Schweiz, aber wir müssen auch die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz berücksichtigen», sagte der Aargauer Ständerat Thierry Burkart der NZZ. Neben dem FDP-Politiker gehören Thomas Matter (SVP), Erich Ettlin (Die Mitte) und Tiana Moser (GLP) der Parlamentariergruppe an.

Sie haben einen Alternativvorschlag ins Spiel gebracht: Statt ausschliesslich hartes Eigenkapital (CET1) vorzuhalten, soll die UBS im Stammhaus auch Fremdkapital für die ausländischen Tochtergesellschaften anrechnen können. Konkret soll die Grossbank bis zur Hälfte der geforderten 100-Prozent-Unterlegung mit AT1-Anleihen bestreiten dürfen. Seither hat die UBS-Aktie deutlich zugelegt.

Gemischtes Bild

Bisher haben sich vor allem Kreise gemeldet, die der UBS ausgesprochen freundlich gesinnt sind. Dadurch entsteht ein Bild, das die tatsächlichen Verhältnisse möglicherweise verzerrt wiedergibt. Eine Analyse der Antworten zur bereits abgeschlossenen Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung zeigt jedenfalls ein erstaunlich gemischtes Bild.

Die Antworten der Mehrheit der Kantone stützen die Vorschläge des Bundesrates in dieser Frage. Dabei geht es unter anderem um Themen wie die Anrechenbarkeit von Software beim Eigenkapital. Auffällig ist jedoch, dass sich sieben Kantone klar auf die Seite der UBS stellen und die Vorschläge von Finanzministerin Karin Keller-Sutter ablehnen. Es handelt sich um die Kantone Zürich, Genf und Tessin, die eine gemeinsame Position vertreten, sowie um Graubünden, Thurgau, Luzern und Zug (in der Grafik rot eingefärbt).

Klare Haltung von Schwyz

Andere Kantone sprechen sich klar für die Vorlage aus. So heisst es in der Stellungnahme von Appenzell Innerrhoden knapp: «Die Standeskommission hat die Unterlagen geprüft. Sie ist mit den vorgeschlagenen Massnahmen zur Stärkung der Resilienz und damit einer verbesserten Prävention bei systemrelevanten Banken einverstanden. Sie sollen dazu beitragen, die volkswirtschaftlichen Kosten im Krisenfall tief zu halten.»

Ähnlich deutliche Pro-Positionen vertreten die Kantone Bern, Waadt, Wallis, Solothurn, die beiden Basel sowie die Ostschweizer Kantone St. Gallen, die beiden Appenzell und Glarus – ebenso wie Schwyz. Die Haltung des Kantons Schwyz mag überraschen, da zahlreiche gutverdienende Banker aus Zürich ihr Steuerdomizil im steuergünstigen Kanton eingerichtet haben.

In der Stellungnahme aus Schwyz heisst es in knappem ordoliberalem Ton: «Der Regierungsrat unterstützt die Vorlage grundsätzlich. Mit ihr wird die Wahrscheinlichkeit reduziert, dass systemrelevante Banken in existenzielle Krisen geraten, die staatliche Rettungsmassnahmen erfordern.» Gleichzeitig erwarte der Regierungsrat, dass die «administrativen Belastungen» für die wichtige Bankenbranche auf einem «vertretbaren Mass» verbleiben und weiterhin ein effizienter Geschäftsgang möglich sei.

«Ja, aber»-Kantone

Die Kantone Freiburg, Aargau und Schaffhausen wiederum sind zwar grundsätzlich einverstanden mit der Vorlage, bringen jedoch einzelne Vorbehalte mit Blick auf ihre Kantonalbanken an. Keine Antworten eingereicht haben bislang die Kantone Jura, Nidwalden und Uri.

Die Stellungnahmen zur aktuell laufenden Vernehmlassung müssen bis Freitag eingereicht werden. Bisher ist einzig die Position des Kantons Zürich öffentlich bekannt. Es ist davon auszugehen, dass sich zumindest Tessin und Genf dieser Linie anschliessen werden. Bei der letzten Vernehmlassung haben unzählige Organisationen und Interessensvertreter mitgemacht. So äusserte sich auch GastroSuisse zur Anrechenbarkeit von Software in der Bankbilanz. Bei der aktuellen Vernehmlassung wird der Wirteverband indessen nicht mehr mitmachen.

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