Dass die Schweiz und ihr Finanzplatz im Schmiergeldskandal um den venezolanischen Erdölkonzern PDVSA eine zentrale Rolle spielen, war schon bisher bekannt. Nun wird deutlich, wie eng das Maduro-Regime mit den hiesigen Banken verbunden ist. Um den Abfluss von möglicherweise kriminellen Geldern zu verhindern, hat der Bundesrat am vergangenen 5. Januar – zwei Tage nach der Festnahme von Maduro durch ein US-Kommando – die Vermögenswerte von 37 Personen gesperrt.
Auf Anfrage von Tippinpoint gab das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) folgende Zwischenbilanz bekannt: Gestützt auf die Verordnung des Bundesrats wurden der Geldwäscherei-Meldestelle (MROS) 687 Millionen Franken gemeldet. Betroffen sind 21 der 37 aufgeführten Personen. 448 Millionen Franken waren laut EDA schon bisher aufgrund von Strafverfahren in der Schweiz gesperrt. Mit der Venezuela-Verordnung von Anfang Jahr wurden also zusätzliche Vermögenswerte in der Höhe von 239 Millionen Franken gemeldet und vorsorglich eingefroren. Das heisst nicht, dass es sich um kriminelle Gelder handelt. Die vierjährige Sperre stellt aber sicher, dass die Mittel nicht abfliessen, bevor in künftigen Verfahren über deren Rechtmässigkeit entschieden wird.
Das EDA weist zudem darauf hin, dass Personen und Institutionen, die von der Verordnung betroffene Gelder halten, weiterhin alle neuen Vermögenswerte, die sie identifizieren, sperren und melden müssen. Wer vorsätzlich ohne Bewilligung des EDA Zahlungen oder Übertragungen aus gesperrten Konten tätigt oder gesperrte Vermögenswerte freigibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Ob Gelder von Maduro selber von der Sperre betroffen sind, gab das EDA nicht bekannt. Das ist jedoch wenig wahrscheinlich. Zwar ist die Entgegennahme von Geldern politisch exponierter Personen (PEP) in der Schweiz nicht verboten, es gelten jedoch erhöhte Sorgfaltspflichten, die Im Fall eines exponierten Staatsoberhaupts einem Verbot gleichkommen. Neben Maduro und seiner Ehefrau sowie deren drei Söhnen figurieren auf der Liste eine Reihe von ehemaligen Ministern, Funktionären von Banken und staatlichen Institutionen sowie früheren PDVSA-Verantwortlichen. Mitglieder der amtierenden venezolanischen Regierung sind nicht betroffen.
800 Millionen Dollar durch Zürcher Staatsanwaltschaft gesperrt
Zu den gelisteten Personen gehört auch der Geschäftsmann und Investor Alejandro Betancourt. Er ist im Visier der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich, die ein Strafverfahrenb wegen gewerbsmässiger Geldwäscherei gegen mehrere Personen führt. Dabei wurden rund 800 Millionen Dollar beschlagnahmt, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage zu einem NZZ-Bericht bestätigte. Der 46-jährige Betancourt wurde im September 2025 auf Ersuchen der spanischen Justiz in London festgenommen, jedoch kurze Zeit später gegen Kaution wieder freigelassen.
Rechtsgrundlage für die vom Bundesrat angeordnete Sperre ist das 2016 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG). Die neue Verordnung ist komplementär zu den bereits seit 2018 bestehenden Sanktionen gegen Venezuela, die die Schweiz von der EU übernommen hatte. Diese stützen sich auf das Embargogesetz, Gelder wurden nach Auskunft des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) bei diesem Sanktionen bisher nicht gesperrt.
Sperre auch bei völkerrechtswidrigem Diktatorensturz möglich
Auf die besonderen Umstände im Fall Venezuela mit der Verhaftung und Überführung Maduros in die USA anspielend, hatte der Bundesrat schon im Januar erklärt, die Gründe für einen Machtverlust seien für eine Sperre gemäss SRVG nicht ausschlaggebend. Auch nicht, ob der Machtverlust rechtmässig oder völkerrechtswidrig herbeigeführt worden sei. «Entscheidend ist die Tatsache, dass ein Machtverlust eingetreten ist und somit neu die Möglichkeit besteht, dass der Herkunftsstaat zukünftig Rechtshilfeverfahren mit Bezug auf die unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte anstrengen wird», erklärte der Bundesrat.
Gemessen an der Höhe der eingefrorenen Gelder handelt es sich um einen der bisher grössten Fälle von Potentatengeldern in der Schweiz. Noch ist aber völlig offen, ob es im Fall von Venezuela zur Rückführung von Vermögenswerten kommt. Nach der Festnahme und Überführung Maduros in die USA sieht es im Moment nicht danach aus, dass Venezuela rechtliche Schritte einleitet, um die hierzulande blockierten Gelder zurückzuerhalten. Der Bundesrat hatte die Lage in dem südamerikanischen Land im Januar als volatil bezeichnet und von mehreren möglichen Szenarien gesprochen. Die Rechtmässigkeit der Sperre kann von den Betroffenen zudem angefochten werden. Im Fall der Ukraine dauerte es drei Jahre, bis das Bundesgericht die Voraussetzungen für die Sperre als erfüllt anerkannte.
Das Einziehungs- und Rückerstattungsverfahren eröffnet den von der Sperre Betroffenen weitere Rechtsmittel bis ans Bundesgericht. Eigentlich für die Fälle Tunesien und Ägypten nach dem Arabischen Frühling geschaffen, führte das SRVG bisher noch nie zur Rückerstattung von Potentatengeldern. Seit 2019 wird deshalb über eine Revision des Potentatengeldergesetzes diskutiert. Nach den jüngsten Plänen des Bundesrats soll dies bis spätestens Ende 2028 verwirklicht sein.
Seit der Wende im Fall der Marcos-Gelder, als der Bundesrat vor 40 Jahren entgegen der bisherigen Praxis das Vermögen des gestürzten philippinischen Präsodenten per Notrecht sperrte, bemüht sich die Schweiz, den Ruf als Hort für Potentatengelder loszuwerden. Mit unterschiedlichem Erfolg. Zwar wurden seither mehr als zwei Milliarden Franken zurückerstattet, womit sich die Schweiz in einer Pionierrolle sieht. Ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle kritisiert aber, dass die Schweiz oft vorschnell zu viel versprochen habe. In mehreren Fällen zeigte sich, dass die Modalitäten der Rückführung eine besonders grosse Herausforderung sind, wenn die Gelder der betroffenen Bevölkerung zugutekommen sollen. So wurde zum Beispiel im Fall des 1986 gestürzten Diktators von Haiti, Jean-Claude Duvalier, bisher noch kein Verwendungszweck für eingezogene Gelder von über zehn Millionen Dollar gefunden.
Das Aussendepartement EDA erwähnt in einer kürzlich aufdatierten Liste folgende prominenten Fälle von erfolgreichen Rückerstattungen:
• Angola, 24 Millionen Dollar, 2005
• Nigeria I, 700 Millionen Dollar, 2005
• Kasachstan I, 115 Millionen Dollar, 2007
• Kasachstan II, 48 Millionen Dollar, 2012
• Nigeria II, 321 Millionen Dollar, 2017
• Peru, 16.3 Millionen Dollar, 2020
• Usbekistan, 131 Millionen Dollar, 2022
• Usbekistan, 182 Millionen Dollar, 2025
• Äquatorialguinea, 22,8 Millionen Dollar, 2025

