Die vom Bundesrat am Montag mit sofortiger Wirkung verhängte Sperre betrifft allfällige Vermögenswerte des von den USA verhafteten venezolanischen Präsidenten Maduro und seiner Entourage. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Vermögenswerte abfliessen. Betroffen sind neben dem gestürzten Präsidenten 36 weitere Personen, darunter seine Ehefrau, drei Stiefsöhne, ehemalige Minister sowie Figuren aus dem Öl-, Energie- und Finanzsektor.
Gelistet ist auch der Milliardär Alejandro Betancourt, der im letzten September in London verhaftet wurde und der wegen einer grossen Korruptions- und Geldwäschereiaffäre um den staatlichen venezolanischen Erdölkonzern PDVSA auch im Visier der Zürcher Strafjustiz ist. Mitglieder der amtierenden Regierung Venezuelas sind hingegen von der Sperre nicht betroffen.
Die Sperre stützt sich auf das 2016 in Kraft getretene Potentatengeldergesetz (SRVG). Sollte sich in künftigen Rechtsverfahren herausstellen, dass die Vermögenswerte illegaler Herkunft sind, will die Schweiz dafür sorgen, dass die Gelder der venezolanischen Bevölkerung zu Gute kommen. Wie der Bundesrat weiter mitteilte, handelt es sich um eine komplementäre Massnahme zu den Sanktionen gegen Venezuela, die die Schweiz 2018 von der EU übernommen hatte. Diese umfassen ebenfalls Vermögenssperren.
Zurzeit sind aber keine Gelder gesperrt, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage von Tippinpoint erklärte. Die neuen Sperren zielen auf Personen ab, die bisher nicht sanktioniert waren. Ausschlaggebend sind laut Bundesrat nicht die Gründe für den Machtverlust. Auch nicht, ob der Machtverlust rechtmässig oder völkerrechtswidrig herbeigeführt worden sei. «Entscheidend ist die Tatsache, dass ein Machtverlust eingetreten ist und somit neu die Möglichkeit besteht, dass der Herkunftsstaat zukünftig Rechtshilfeverfahren mit Bezug auf die unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte anstrengen wird», so der Bundesrat.
Mehrere Banken tief in den Venezuela-Sumpf verwickelt
Von der Sperre dürften auch Gelder betroffen sein, die aufgrund von Strafverfahren in der Schweiz bereits eingefroren sind. So namentlich im Fall mehrerer Geldwäschereiverfahren der Zürcher Staatsanwaltschaft, bei denen laut NZZ rund 800 Millionen Dollar beschlagnahmt wurden. Der illegale Geldfluss rund um den Ölkonzern PDVSA beschäftigt neben der hiesigen Strafjustiz seit Jahren auch die Finanzmarktaufsicht Finma.
Im November 2021 schloss sie die letzten diesbezüglichen Verfahren wegen schwerer Verstösse gegen die Geldwäschereibestimmungen ab. Betroffen waren die Banca Zarattini & Co. SA und die CBH Compagnie Bancaire Helvétique. Im Fall der Bank Julius Bär setzte es im Januar 2021 auch eine Rüge gegen den früheren CEO Boris Collardi ab. Bei Bär hatten die Aufseher unter anderem eine ungenügende Organisation und Risikokultur bemängelt. Die Verfehlungen dauerten von 2009 bis 2018 an. Dem Institut wurde vorübergehend untersagt, grosse und komplexe Firmenakquisitionen durchzuführen. Zu den von der Finma sanktionierten Instituten gehörte auch die Tessiner Creditinvest.
Der Bundesrat ging am Rande nochmals auf die umstrittene US-Aktion in Venezuela ein und schrieb, die Situation sei volatil, In den nächsten Tagen und Wochen seien mehrere Szenarien möglich. Die Schweiz verfolge die Situation aufmerksam und habe wiederholt ihre guten Dienste allen Seiten angeboten und bemühe sich, eine friedliche Lösung der Situation zu finden. Der Bundesrat hatte schon früher zur Deeskalation, Zurückhaltung und Einhaltung des Völkerrechts aufgerufen.
Weitgehend wirkungsloses Gesetz über die Diktatorengelder
Mit der vorsorglichen Sperre der Maduro-Gelder setzt der Bundesrat eine Praxis fort, die er vor 40 Jahren erstmals bei der Blockierung der Marcos-Gelder angewandt hatte. Nach einer Häufung von Notrechtsbeschlüssen im arabischen Frühling wurde mit dem SRVG eine ordentliche Rechtsgrundlage geschaffen, die neben der Sperre auch die Einziehung und Rückführung illegal erworbenen Gelder ermöglichen soll.
Das vor zehn Jahren erlassene Gesetz blieb aber weitgehend wirkungslos. Ein letzter Testfall ist bei Geldern hängig, die 2014 nach dem Sturz von Viktor Janukowitsch in der Ukraine beschlagnahmt worden waren. Der Fall liegt zurzeit beim Eidgenössischen Finanzdepartement, das eigentlich bis Ende 2025 eine Einziehungsklage beim Bundesverwaltungsgericht einreichen wollte. Im Aussendepartement EDA wird eine Revision des ineffizienten Potentatengeldergesetzes vorbereitet.

