Laut dem Bericht des Financial Stability Boards (FSB) lagen bereits am Samstagmorgen die «nahezu endgültigen Vertragsentwürfe» vor und waren an die Mitglieder der Crisis Management Group verteilt worden. Somit hätte die sogenannte Resolution also am Sonntag umgesetzt werden können. Es kam anders, wie wir wissen. Die UBS schluckte die CS für 3 Milliarden Franken.
Was aber wäre genau am Montag, dem 20. März, passiert, wenn die Finma auf den roten Knopf gedrückt hätte? Das FSB beschreibt es so: Bei einer Abwicklung hätten die Aktionäre der Credit Suisse sowie die Inhaber von AT1-Anleihen und anderen Kapitalinstrumenten alles verloren. Die Bail-in-Anleihen wären zu ihrem vollen Wert in neue Aktien umgewandelt worden.
Die Credit Suisse hätte ein neues Management erhalten und wäre in den Genuss einer Liquiditätsfazilität der SNB in Höhe von 100 Milliarden Franken gekommen. Diese Fazilität wäre vom Bund garantiert worden. Gemäss dem FSB-Bericht wäre die «Credit Suisse am Montag, 20. März, mit einer konsolidierten CET1-Quote von rund 44 Prozent der risikogewichteten Aktiven (RWA) wiedereröffnet worden».
SEC war bereits im November an Bord
Wie das FSB schreibt, dauerten die Vorbereitungsarbeiten mehrere Monate. In dieser Zeit habe die Finma mit der Bank of England und anderen Behörden wie der US-Börsenaufsicht SEC und dem New York State Department of Financial Services (NYDFS) eine Reihe von technischen Fragen zur Vorbereitung der Abwicklung behandelt. Was bisher nicht bekannt war: Die SEC war bereits im November Teil der Crisis Management Group des Bundes.
Die Abwicklung wurde letztlich nicht aktiviert. Parallele Gespräche zwischen UBS und Credit Suisse hatten zu einer Fusionsvereinbarung geführt, die von den Schweizer Behörden als die Lösung mit den «besten Aussichten auf eine Stabilisierung des Unternehmens» angesehen wurde. Das FSB schreibt: «Diese Lösung bot ihrer Ansicht nach sofortige Sicherheit für den Schweizer Finanzsektor, die internationalen Finanzmärkte, die Kunden, die Gläubiger und indirekt auch für die Schweizer Steuerzahler.»
Die Schweizer Behörden seien der Ansicht gewesen, dass die Durchführung der Fusion im Rahmen einer vereinbarten privatrechtlichen Transaktion - «erleichtert» durch die Notverordnungen der Regierung, die Liquiditätsfazilitäten, die Verlustgarantie und die Abschreibung der AT1-Anleihen - «wirksamer» zur Stabilisierung des Marktes beitragen würde als eine Sanierung, die der CS 50 Milliarden frisches Kapital eingebracht hätte.
Positive Aspekte
Laut FSB hatte der Umgang mit der Credit Suisse mehrere wichtige positive Aspekte. «Erstens wurde die Finanzstabilität unterstützt, da die Finanzmärkte nicht gestört wurden und die Kunden weiterhin Geschäfte mit der Bank tätigen konnten. Zweitens wählten die Schweizer Behörden einen Weg, der globale Operationen und nicht-schweizerische Unternehmen unterstützte».
Das FSB bleibt jedoch bei seiner Ansicht, dass eine erfolgreiche Abwicklung der Credit Suisse möglich gewesen wäre, trotz der Ausführungsrisiken und der Ungewissheit über die Auswirkungen auf den Markt.
Es sei zwar behauptet worden, dass die gewählte Lösung zeige, dass das Abwicklungsrahmenwerk nicht praktikabel sei. «Die Überprüfung durch das FSB stützt diese Schlussfolgerung jedoch nicht», heisst es im Bericht. Auch wenn die Wahl der Abwicklungsmethode «wie jede Lösung für eine Bankenkrise» gewisse Unsicherheiten mit sich gebracht hätte, seien die Schweizer Behörden der Ansicht gewesen, dass in diesem speziellen Fall eine alternative Option vorzuziehen sei.
Kommunikation ist entscheidend
Das FSB zieht aber auch eigene Lehren aus dem Fall CS. «Eine Lektion, die wir gelernt haben, ist, dass es für die Behörden bei der Vorbereitung einer Abwicklung nützlich sein kann, einen besseren Überblick über die potenziellen Auswirkungen eines Bail-in auf die Finanzmärkte zu haben. Es wäre auch hilfreich, bereit zu sein, mehr als ein Abwicklungsinstrument oder eine Kombination von Instrumenten einzusetzen, um die Auswahl bei der Umsetzung zu erhöhen und gleichzeitig die Ziele des Abwicklungsrahmens zu erfüllen.»
Das FSB betont in seinem Bericht auch die Bedeutung der Kommunikation in einer Bankenkrise. Die Regulatoren müssten auch darüber nachdenken, wie ein Abwicklungsplan am effektivsten kommuniziert werden könne, um das Vertrauen wiederherzustellen. Der Backstop müsse auch in Bezug auf Umfang und Verfügbarkeit glaubwürdig genug sein, um eine in Abwicklung befindliche Bank sinnvoll zu unterstützen.
Ein wichtiges Anliegen der Schweizer Behörden war es, der Öffentlichkeit am Montagmorgen nach den Ereignissen eine klare Botschaft über die Zukunft der Credit Suisse zu vermitteln, um das Vertrauen des Marktes auf der Grundlage des vorbereiteten Restrukturierungsplans wiederherzustellen. «Dies hat gezeigt, wie wichtig es ist, bereits während der Abwicklungsplanung Möglichkeiten für eine Restrukturierung nach der Stabilisierung in Betracht zu ziehen, um rasch zu einem glaubwürdigen Restrukturierungsplan zu gelangen und diesen am Montagmorgen nach dem Abwicklungswochenende bekannt geben zu können», schreiben die Autoren.
Die Erfahrung der Credit Suisse habe gezeigt, dass die Krisenkommunikation durch die Behörden und das Unternehmen «von entscheidender Bedeutung» sei, um das Vertrauen der Märkte wiederherzustellen. Eine koordinierte und effektive Kommunikationsstrategie könne sich in einer Krise oft als «schwierig» erweisen. Die vorausschauende Entwicklung von Kommunikationsplänen und deren Erprobung durch Übungen seien ein wesentlicher Bestandteil der Vorbereitung auf das Krisenmanagement.
Damit spricht die FBS einen wichtigen Punkt an, der bisher überhaupt nicht beleuchtet wurde. Was genau hätten die Behörden am Montag nach der Resolution kommuniziert? Wie sah der Plan aus? Und ein weiteres wichtiges «Detail»: Wer genau hätte am Tag X die Führung der Credit Suisse übernommen?