Neue Fondskategorie
Im Sommer 2023 soll eine neue Fondskategorie eingeführt werden. Doch jetzt gibt es scharfe Kritik der Branche an den Umsetzungsplänen des Bundes. Es geht um viel Geld.
18. Januar 2023 • Beat Schmid

L-Qif – ein kryptisches Kürzel, das den Blutdruck hochschiessen lässt. Im Sommer 2023 ist die Einführung dieser neuen Fondskategorie geplant. Dann soll der erste Limited Qualified Investor Fund, kurz L-QIF, auf den Markt kommen. Doch jetzt gibt es scharfe Kritik an den Einführungsplänen des Bundes.

L-QIF steht für eine neue Kategorie von Fonds, die ihre Anlagen sehr flexibel auswählen dürfen, wobei der Anlegerkreis auf qualifizierte Anlegerinnen und Anleger beschränkt ist, also auf Pensionskassen, Versicherungen, Family Offices. Die Fonds müssen nicht von der Finma genehmigt oder beaufsichtigt werden. Die Institutionen hingegen, die einen L-QIF herausgeben wollen, werden beaufsichtigt.

Nach vier Jahren Vorbereitungsarbeit liegt nun ein Verordnungsentwurf vor, wie die neuen Fonds geregelt werden sollen. Dazu musste die Kollektivanlagenverordnung (KKV) geändert werden. Die Vernehmlassung dazu ist Ende Jahr abgelaufen.

Niemand scheint richtig glücklich über die Umsetzung zu sein. Von linker Seite heisst es, der L-QIF würde sich besonders für Kryptovermögen eignen, die sich “ohnehin weitgehend der Regulierung entziehen”, wie SP-Nationalrätin Jacqueline Badran jüngst in der SonntagsZeitung schrieb. “Somit eröffnet sich ein unkontrolliertes Anlageuniversum für kryptobasierte Vermögenswerte, geeignet für Geldwäscherei und Steueroptimierung.” Der volkswirtschaftliche Nutzen sei “null, der Schaden hingegen überaus gross”, polterte sie.

Kaum noch entscheidende Vorteile

Aber auch die Branche selbst ist nicht happy über den Entwurf. Das Antwortschreiben des Verbands Asset Management Association Switzerland (AMAS) hat es in sich. Darin mahnt die AMAS, dass die auf Gesetzesebene vorgezeichnete Flexibilität insbesondere bei den Anlagevorschriften nicht auf Verordnungsebene “wieder eingeschränkt werden” dürfe.

Auch müsse gewährleistet sein, dass die L-QIF-Regulierung “nicht unnötig von den internationalen Referenzmassstäben abweicht und daher nicht strenger ausfällt” als die Bestimmungen in anderen Märkten, besonders jenen von Luxemburg. “Diese Grundsätze müssen dringend beachtet werden, wenn der L-QIF in Zukunft ein konkurrenzfähiges Produkt werden soll”, schreibt die AMAS.

“Leider wurden diese Ziele mit dem vorliegenden Entwurf nicht erreicht”, schreibt AMAS-Geschäftsführer Adrian Schatzmann in der Stellungnahme. Die L-QIF-spezifischen Verordnungsbestimmungen seien “über weite Strecken einschränkend” ausgefallen. “Bedauerlicherweise” wurden im Bereich der Anlagebeschränkungen und Anlagetechniken bloss die Rahmenbedingungen für alternative Anlagen übernommen, obschon das Gesetz gerade hier Raum für liberale Lösungen ermöglicht hätte. Dadurch weist der L-QIF im Verhältnis zu regulierten Anlageformen für qualifizierte Anleger “kaum noch entscheidende Vorteile” auf.

Vernichtendes Fazit

Das Fazit ist vernichtend: “Vor dem Hintergrund der angestrebten Erhöhung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sind diese Diskrepanzen problematisch.” Der Verordnungsgeber habe die “Chance verpasst”, ein Produkt zu schaffen, das dem luxemburgischen Konkurrenzprodukt, dem RAIF, ebenbürtig sei.

Der Verband bemängelt zudem, dass die KKV-Revision auch genutzt wurde, um “eine Vielzahl problematischer Bestimmungen einzuführen oder bestehende Bestimmungen zu verschärfen”. Adrian Schatzmann stellt ernüchtert fest: “Die Anpassungen führen zu einer erheblichen Verschlechterung der regulatorischen Ausgangslage und einer Schwächung des Finanzplatzes Schweiz.”

Für die Branche geht es um viel. Mit dem L-QIF soll endlich ein Teil des nach Luxemburg abgewanderten Fondsgeschäfts in die Schweiz zurückgeholt werden. Man erhofft sich Anlagen in der Höhe von jährlich 5 bis 10 Milliarden Franken, die neu über den Schweizer Finanzplatz laufen sollen.