Ralph Hamers und seine Kolleginnen und Kollegen der UBS-Geschäftsleitung verdienen zusammen 108 Millionen Franken, wie im diese Woche veröffentlichten Geschäftsbericht nachzulesen ist. Neu ist, dass ihr Bonus, der fast 80 Prozent ihrer Entschädigung ausmacht, an ESG-Ziele geknüpft ist. Zwar flossen bereits in den vergangenen Jahren Messgrössen im Bereich Umwelt, Soziales und Governance in die Leistungsbeurteilung ein, doch so konkret wie in diesem Jahr war das noch nie.
Die UBS bewegt sich damit in die Richtung, in die aktivistische Investoren börsenkotierte Firmen pushen wollen. “Die Verknüpfung der variablen Entschädigung von Spitzenmanagern mit dem Erreichen von Klimazielen, ist für uns sehr wichtig,” sagt Vincent Kaufmann, Direktor der Ethos-Stiftung. “Wir glauben, dass zusätzlich zu den reinen Finanzindikatoren, auch klar definierte Indikatoren für soziale Belange und Umweltaspekte berücksichtigt werden sollten”, sagt er auf Anfrage.
“Bonusrelevante Ziele müssen nicht für jede Firma zwingend mit dem Klima in Zusammenhang stehen”
Auch für den ESG-Ratingspezialisten und Stimmrechtsberater Inrate sind Nachhaltigkeitskriterien bei der Entschädigung wichtig. “Als einer der ersten Stimmrechtsberater berücksichtigen wir bereits seit 2019 ESG-Kriterien in unseren Analysen von Vergütungssystemen”, sagt Christophe Volonté, Head of Active Ownership bei Inrate.
“Wir fordern von den Unternehmen, dass die ESG-Kriterien klar und messbar sind und für die einzelnen Firmen relevante Themen aus der Nachhaltigkeit abdecken”, sagt Volonté. “Idealerweise ist der Bonus an Ziele geknüpft, die für die Firmen auch in der Unternehmensstrategie relevant, respektive materiell sind.”
Der Governance-Spezialist findet es wichtig, dass die Unternehmen in ihren Strategien nicht beliebige ESG-Themen einbauen würden. Sondern solche, die für die Firma “wertrelevant” seien und das künftige Entwicklung des Unternehmens sichern. “Bonusrelevante Ziele müssen aber nicht für jede Firma zwingend mit Klimaaspekten in Verbindung stehen”, sagt er.
“Saläre des Managements als wichtigste Waffe gegen die Klimakrise einsetzen”
Einen Schritt weiter gehen Allianz Global Investors und die aktivistische Investmentgesellschaft Cevian Capital. Ende Februar haben sie in der FT einen Aufruf an andere Asset Manager lanciert, an den Generalversammlungen gegen Firmen vorzugehen, die ihre Vergütungen nicht an Klimaziele knüpfen. “Es ist entscheidend, dass wir Saläre des Managements als wichtigste Waffe gegen die Klimakrise einsetzen”, sagte Harlan Zimmerman, Senior Partner von Cevian.
Das Problem ist, dass die Klimaziele über einen sehr langen Zeitraum erreicht werden müssen. Netto-Null beispielsweise müssen die Firma erst 2050 erreichen – das ist in 28 Jahren. Dann aber dürften alle CEOs, die heute an den Schalthebeln sitzen, nicht mehr im Amt sein.
Deshalb verlangt Antje Stobbe von der Allianz, dass die Klimaziele in kurzfristigere Ziele heruntergebrochen werden, an denen sich die Chefs messen lassen müssen. Es sei überhaupt nicht so, dass ESG-Kriterien per se schwammig wären.
"Kriterien müssen von einer unabhängigen Stelle überprüft werden"
Die Aktivisten rennen mit diesen Forderungen bei Ethos offene Türen ein. “Schon seit einigen Jahren fordern wir Unternehmen auf, insbesondere solche mit einem hohen CO₂-Fussabdruck, Klimakriterien in den Entschädigungssystemen zu berücksichtigen”, sagt Vincent Kaufmann. Es sei aber wichtig, dass diese Kriterien transparent und von einer unabhängigen Stelle überprüft werden.
Volonté von Inrate erteilt dem Aufruf von Allianz und Cevian hingegen eine Absage. “Bei unseren Stimmempfehlungen haben konkrete Zielgrössen einen untergeordneten Einfluss", sagt er. “Wir würden also nicht an einer solchen Aktion teilnehmen.” Bei Inrate fliessen verschiedene Aspekte in die Beurteilung ein, ob die Vergütungen angenommen oder abgelehnt werden.
Und doch zieht Inrate die Schraube an. "In dieser GV-Saison werden wir erstmals die Entlastung verweigern, wenn ein Unternehmen die Nachhaltigkeit vernachlässigt”, sagt er. Folgende Punkte führen zu einer Ablehnung: “Verwicklung in Kontroversen”, keine Richtlinie zu Menschenrechten, keine Angaben zu CO₂-Zielen und keine Nachhaltigkeitsberichterstattung bei der SIX sowie ein Rating unter B- im hauseigenen Bewertungssystem.
Welche Empfehlungen die Stimmrechtsberater im Fall der UBS abgeben werden, ist noch offen.