Vatikanbank
Erneut führen die Spuren eines Finanzskandals im Vatikan in die Schweiz. Es geht um ein Immobiliengeschäft in Budapest. Das Bundesstrafgericht bestätigt die Sperre von 11,2 Millionen Euro und gewährt dem Kirchenstaat Rechtshilfe.
28. Oktober 2025 • Balz Bruppacher

Der Vatikan hat im letzten Jahrzehnt viel unternommen, um seine Finanzen in Ordnung zu bringen und undurchsichtigen Geschäften seiner Bank IOR einen Riegel zu schieben. Zuletzt entzog Papst Leo XIV. dem «Istituto per le Opere di Religione» – so der volle Name der Vatikanbank – die Exklusivität bei der Verwaltung finanzieller Anlagen. Noch sind die Skandale der Vergangenheit, die unter anderem zur Verurteilung eines Kardinals führten, aber nicht vollständig aufgearbeitet. Dabei spielten Finanzflüsse über die Schweiz immer wieder eine Rolle.

Einem neuen Entscheid des Bundesstrafgerichts ist erstmals zu entnehmen, dass dies auch für eine gescheiterte Investition des IOR in Ungarn gilt. 2012 beteiligte sich die Vatikanbank zusammen mit einem auf Malta angesiedelten Anlagefonds an der Übernahme des ehemaligen Gebäudes der Börse von Budapest. Die Investoren erhofften sich bei einem späteren Verkauf eine zweistellige Rendite. Doch die Spekulation scheiterte und löste ein Verfahren der Justiz des Vatikans wegen Unterschlagung, Veruntreuung und Geldwäscherei aus. Mit einem Rechtshilfegesuch an die Schweiz beantragte der Vatikan im vergangenen Frühling die Sperre von 11,2 Millionen Euro auf dem Konto einer Genfer Bank, das treuhänderisch von deren Niederlassung auf Malta geführt wurde.

Die Bundesanwaltschaft bewilligte die Rechtshilfe an den Vatikan und ordnete im vergangenen August die Sperre des fraglichen Kontos an. Dabei stellte sich heraus, dass Vermögenswerte von insgesamt 138 Millionen Euro betroffen waren, darunter 128 Millionen Euro in alternativen Investitionen. Die Bundesanwaltschaft hob die Sperre in der Folge bis auf die vom Vatikan beantragten 11,2 Millionen Euro wieder auf.

Vergeblich rekurrierte eine Tessiner Anwältin im Namen einer juristischen Person – ob es sich dabei um den Anlagefonds auf Malta handelt, ist dem anonymisierten Urteil nicht zu entnehmen – gegen die Kontosperre. Das Gericht sprach dem Rekursführer die Beschwerdeberechtigung ab. Nach Auskunft der Tessiner Anwältin verzichtete ihre Klientschaft auf die Möglichkeit des Weiterzugs ans Bundesgericht. Damit erhält der Vatikan die fraglichen Bankdokumente, und die 11,2 Millionen Euro auf der Genfer Bank bleiben gesperrt.

(Urteil RR.2025.129 des Bundesstrafgerichts vom 23.9.25)