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Die Grossbank legt als eines der ersten Unternehmen in der Schweiz ihren Klimaplan zur Abstimmung vor. Die grosse Frage ist: Was geschieht, wenn die Ziele nicht erreicht werden?
8. März 2022 • red.

In diesen Tagen bekommen die Aktionärinnen und Aktionäre Post von der UBS. In der Einladung zur Generalversammlung befindet sich auch ein Dokument zum sogenannten Klimaplan, über den sie am 6. April abstimmen dürfen – allerdings nur virtuell, da die Zusammenkunft wie in den letzten zwei Jahren per Video übertragen wird.

UBS-Präsident Axel Weber schreibt dazu in der Einladung: Die Bank habe sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen für "alle Aspekte des Geschäfts bis 2050 auf netto null zurückzufahren". Sie hat dazu Zwischenziele festgelegt, um die Fortschritte sicherzustellen.

Über diesen Klimaplan sollen die Aktionäre nun abstimmen, wobei es sich um eine Konsultativbefragung handelt. Die Aktionäre können zum vorgeschlagenen Absenkungsplan ja sagen, aber es spielt keine Rolle, wenn der Plan durchfällt. Die UBS ist eines der ersten Unternehmen in der Schweiz, das seine Reduktionsziele von den Shareholdern ratifizieren lässt.

Indirekte Emissionen sind die grösste Herausforderung

Die Bank hat konkrete Zwischenziele für die Jahre 2025, 2030 und 2035 festgelegt, um die Fortschritte auf dem Weg Richtung netto null zu messen. Die grösste Herausforderung für die UBS, aber auch für andere Banken, ist es, die indirekten Treibhausgasemissionen zu reduzieren, im Fachjargon Scope 3 genannt.

Bei den Banken fallen vor allem Emissionen ins Gewicht, die durch die Kreditvergabe entstehen. Beispielsweise dann, wenn ein Unternehmen aus dem Energiesektor einen Kredit erhält und damit Gas und Erdöl fördert. Negativ beeinflussen die Klimaziele aber auch, wenn die UBS Hypotheken für Immobilien vergibt, die mit fossilen Energieträgern beheizt werden.

Um den Aktionären klarzumachen, wohin die Reise geht, hat die UBS Grafiken erstellt, die den angestrebten Absenkungspfad samt Zwischenschritten visualisieren. Darin ist ersichtlich, dass beispielsweise bei der Finanzierung von fossilen Energien eine CO₂-Reduktion von 71 Prozent bis 2030 vorgesehen ist. Bei Krediten für Wohnhypotheken wird ein Rückgang von 42 Prozent avisiert. Bei Finanzierungen von Renditeliegenschaften sowie im Bereich der Energieerzeugung setzt sich die UBS das Ziel, den CO₂-Ausstoss bis 2030 um 44 Prozent beziehungsweise 49 Prozent zu senken.

Konsequenzen auf den Bonus?

Die grosse Frage ist, was geschieht, wenn die Bank die Ziele verfehlt. Was sind dann die Konsequenzen? Juristisch hat der Verwaltungsrat nichts zu befürchten, da der Klimaplan nicht verbindlich ist. Auch für das Topmanagement gibt es kaum negative Folgen.

Allenfalls müsste die oberste Geschäftsleitung mit einem tieferen Bonus rechnen. Doch eindeutig ist das nicht. Im UBS-Vergütungsbericht werden bei den nicht-finanziellen Messgrössen von CEO Ralph Hamers zwar ESG-Ziele angegeben, doch wie diese gewichtet sind, ist nicht erwähnt.