UBS-Regulierung: Der Ständerat zieht am Trigger

In der Wirtschaftskommission des Ständerats zeichnet sich eine Verwässerung der Kapitalvorschriften für die UBS ab. Im Zentrum stehen AT1-Anleihen mit einem höheren Trigger.

UBS-Regulierung: Der Ständerat zieht am Trigger
Ständerat zieht am Trigger. (Bild: Claudio Schwarz / Unsplash)

Gestern Nachmittag ging es plötzlich aufwärts: Die UBS-Aktie legte um über 1 Prozent zu und schloss bei 43,8 Franken. Gut möglich, dass der Kursanstieg mit den Aussichten auf eine Verwässerung der vom Bund vorgeschlagenen Eigenkapitalregeln zusammenhängt.

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) beriet über die Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken sowie über die gesetzliche Verankerung des Public Liquidity Backstop (PLB) im Bankengesetz. Heute Dienstag gehen die Beratungen weiter. Um 14.30 Uhr wird die WAK-S an einer Pressekonferenz die Ergebnisse ihrer Beratungen vorstellen.

Bekannt ist, dass bürgerliche Mitglieder der WAK-S mit SP-Ständerat Daniel Jositsch im Schlepptau der UBS entgegenkommen wollen. Die Grossbank wehrt sich mit Händen und Füssen gegen den Vorschlag von Finanzministerin Karin Keller-Sutter, die Auslandstöchter im Stammhaus zu 100 Prozent mit hartem Eigenkapital zu unterlegen.

Keine Coupons, keine Dividenden – auch keine Boni?

Bisher liegt dieses Erfordernis bei 45 Prozent, hinzu kommen 15 Prozent Fremdkapitalinstrumente. Macht zusammen 60 Prozent. Nun scheint sich die Idee durchzusetzen, dass für einen Teil des zusätzlichen Sicherheitspolsters nicht hartes Eigenkapital bereitgestellt werden muss, sondern eigenkapitalähnliche Instrumente – sogenannte AT1-Anleihen. AT1 steht für «Additional Tier 1», also zusätzliches Kernkapital.

Weil AT1-Anleihen in Stressphasen keine Verluste absorbieren können, sondern erst bei bestimmten Auslösern abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden, sollen die Instrumente anders konstruiert werden. Konkret: Ein erster Auslösungstrigger könnte auf 11,7 Prozent oder noch höher angesetzt werden. Fällt die Kapitalquote der UBS unter diese Marke, dürfte die Bank keine Coupons auf den Anleihen mehr auszahlen. Zudem könnten auch Dividendenzahlungen und möglicherweise auch Bonuszahlungen eingeschränkt werden. 

Einstellung der Couponzahlungen als Default-Event 

Das Problem bei solchen Konstruktionen ist: In der Theorie tönen sie gut, sind nachvollziehbar und machen sogar Sinn. Aber niemand kann sagen, wie dieser Mechanismus im Krisenfall reagieren wird. Es ist völlig unklar, wie der Markt und die Kunden reagieren, falls die Eigenkapitalquote der UBS tatsächlich einmal unter eine solche Triggerschwelle fallen sollte.

Der Markt könnte die Einstellung der Couponzahlungen als eine Art Default-Event betrachten. Herabstufungen und ein Vertrauensverlust könnten die Krise der Bank zusätzlich beschleunigen. Die Kunden wiederum könnten beginnen, ihre Gelder auf andere Banken zu verteilen.

Wie trügerisch formale Sicherheit sein kann, zeigte sich bei der Credit Suisse: Kurz vor ihrem Kollaps bestätigten Regulatoren und Wirtschaftsprüfer noch die Fortführungsfähigkeit der Bank. Die Bank war zwar innerlich komplett ausgehöhlt und handlungsunfähig, doch die Zahlen gegen aussen waren in Ordnung.  

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