Sergio Ermotti schlug schon mal einen Pflock ein. Er habe keine Angst, wenn am Schluss das Volk über die Eigenmittelunterlegung der Auslandstöchter der Grossbank entscheide, verkündete der UBS-CEO in einem Interview der CH-Media-Zeitungen. Dass sich diese Frage überhaupt stellt, geht auf den Entscheid von Finanzministerin Karin Keller-Sutter vom Februar 2025 zurück, die Eigenmittelanforderungen für die Auslandtöchter auf Gesetzesstufe statt wie bisher in der Verordnung zu regeln. Der Entscheid liegt damit beim Parlament und im Falle eines Referendums beim Volk statt beim Bundesrat.
Man mag argumentieren, Keller-Sutter trage angesichts der Bedeutung des Entscheids anders als «Verordnungsminister» Albert Rösti den demokratischen Gepflogenheiten Rechnung. Böse Zungen vermuteten andererseits, die Finanzministerin halte sich so eine Hintertüre offen. Sollte die Vorlage verwässert werden, könne sie das Gesicht wahren und argumentieren, sie habe es versucht, das Parlament habe aber leider anders entschieden. Allerdings hat sich Keller-Sutter für ihre Vorlage seither derart ins Zeug gelegt, dass auch Kritiker kaum an ihren ehrlichen Absichten zweifeln.
Ermotti begründete seine Gelassenheit mit Blick auf ein mögliches Referendum damit, dass im Fall eines Volksneins alles beim Alten bliebe. Das könne ja nicht das Ziel der Kritiker sein. Eine Volksabstimmung über ein Gesetz, das vom Parlament gegen den Willen von Bundesrat, Nationalbank und Finma sowie gegen die vorherrschende Meinung der Wissenschaft verabschiedet wurde, wäre eine einzigartige Konstellation. Die Perspektive, gegen die gesamte Elite des Landes antreten zu müssen, dürfte deshalb auch beim siegesgewissen UBS-Chef Stirnrunzheln verursachen. Mit dem Werbeslogan «Eine Bank wie die Schweiz» könnte die UBS jedenfalls nicht in den Abstimmungskampf ziehen.
Noch ist es nicht so weit. Zunächst stellt sich die Frage, ob überhaupt das Referendum gegen eine vom Parlament verwässerte Lex UBS ergriffen würde. Was da und dort als sicher wie das Amen in der Kirche gilt, ist komplizierter. Die Linke würde zwar ein Referendum gerne ergreifen und die Unterschriften schnell zusammenbringen, vermutet der Politologe Michael Hermann. Der Abstimmungskampf wäre aber eine echte Herausforderung. Denn eine abgeschwächte Vorlage sei immerhin strenger als der Status quo. «Wer Nein stimmt, riskiert, am Ende gar nichts zu bekommen», sagt Hermann auf Anfrage von Tippinpoint und fügt hinzu: «Jene, die das Referendum ergreifen, riskieren eine Bestätigung des Kompromisskurses an der Urne.»
Referendum als Dilemma für Linksgrün
Für Linksgrün hat zudem die Finanzplatz-Initiative mit Stossrichtung gegen den Klimawandel Priorität. Die Initianten dürften sich wohl zweimal überlegen, daneben noch Kräfte für eine Abstimmung gegen die UBS-Regulierung zu mobilisieren. Für den Politologen Hermann steckt die Linke in der gleichen Zwickmühle wie die SVP bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. «Sie hat den Inländervorrang light als Verfassungsbruch kritisiert – und trotzdem kein Referendum ergriffen, weil ein Nein bedeutet hätte: keine Umsetzung», so Hermann.

Für die UBS ist die Rechnung gemäss dem Politologen klar: Eine Verwässerung mit Referendumsrisiko ist besser als eine Umsetzung der Vorlage des Bundesrats. Bei letzterer hätte sie die strengere Regulierung garantiert, bei ersterer nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit. Ein Abstimmungskampf wäre für die Reputation der UBS sicher nicht optimal – aber der Ruf der Banken ist längst nicht mehr der von 1984. «Insofern ist das verkraftbar», sagt Hermann.
Der Hinweis auf 1984 betrifft die Volksabstimmung über die SP-Bankeninitiative. Sie war nach dem Chiasso-Skandal der Schweizerischen Kreditanstalt SKA (der nachmaligen Credit Suisse) lanciert worden, scheiterte aber am 20. Mai 1984 in der Volksabstimmung mit einem Nein-Anteil vom 73 Prozent. Was als Plebiszit für das Bankgeheimnis interpretiert wurde, hatte jedoch Langzeitwirkung. Inzwischen sind fast alle Anliegen der Initiative realisiert. Für den ehemaligen SP-Präsidenten Helmut Hubacher war das Nein zur Initiative deshalb eine der erfolgreichsten Niederlagen.
Never miss a good crisis…
Muss die UBS vom Powerplay gegen die Institutionen negative Langzeitfolgen befürchten? Das beispiellose Lobbying der Grossbank hat auch in wirtschaftsfreundlichen Kreisen Spuren hinterlassen. Der Politologe Hermann vermutet: «Wenn Regulierungen im Parlament verwässert werden, ist der Anreiz von Bundesrat und Finma gross, so viel wie möglich auf den Verordnungsweg zu verlagern. Erfolgreiches Lobbying im Parlament könnte am Ende also dazu führen, dass dort weniger zu entscheiden ist.»
Noch deutet allerdings Vieles darauf hin, dass die Zeit für die UBS spielt – und für die Gegner einer schärferen Regulierung als Folge des CS-Untergangs. Daniel Zuberbühler, Doyen der Schweizer Bankenaufsicht, formulierte zum Zeitfaktor einst: «Never miss a good crisis: rasche, radikale Re-Regulierung bevor Banker und Politiker vergessen.» Ein Test steht diesbezüglich bevor, wenn der Bundesrat nach der Sommerpause die Vorlage über zusätzliche Kompetenzen für die Finma in die Vernehmlassung gibt.
PLB als Pfand
Noch hat das Parlament im Fall der UBS-Regulierung ein Pfand in der Hand: den Public Liquidity Backstop (PLB). Also jenen international gängigen Rettungsring bei Liquiditätsengpässen, den der Bundesrat der Credit Suisse auf dem Höhepunkt der Krise im Herbst 2022 zuwerfen wollte, das Vorhaben im letzten Moment aber abblies. Man habe eine destabilisierende Wirkung befürchtet, sagte Nationalbankpräsident Thomas Jordan später zum Rückzieher. Im Vorfeld der Übernahme der CS durch die UBS setzte der Bundesrat den PLB am 16. März per Notrecht in Kraft.
Die Überführung ins ordentliche Recht verzögerte sich seither mehrmals, auch wegen der Frage, was die staatliche Rückversicherung für die systemrelevanten Banken kosten soll. An der Sitzung von Anfang nächster Woche will die Wirtschaftskommission des Ständerats die Beratungen zum PLB nun fortsetzen. Die Höhe der Versicherungsprämie für die UBS wird sicher ein Thema sein. Und möglicherweise Gegenstand für Konzessionen in der Eigenmittelfrage. Denkbar wäre mit Blick auf ein mögliches Referendum auch eine Koppelung beider Vorlagen.