Noch immer laufen Verfahren rund um den Skandal mit exotischen Dollar-Derivaten bei der UBS. Rund 3000 Schweizer Kunden der Grossbank hatten Produkte wie Range Target Payout Forwards im Depot, die zum Teil zu grossen Verlusten geführt haben. Auslöser waren die Zollankündigungen von Donald Trump im Frühling 2025. Diese haben die Devisenmärkte durcheinandergewirbelt.
Wie die UBS selbst vor einem Jahr mitteilte, hatte sie kurz nach dem Verlustmonat im April 2025 rund 200 Kunden entschädigt. Wo die Zahl ein Jahr später liegt, ist nicht bekannt. Auf Fragen zum Derivate-Skandal und dazu, wie sie ihre Kunden entschädigt hat, reagiert die Grossbank mit einem «No comment».
Wer sich wehrt, bekommt mehr
Schnell reagiert hat die Bank vor allem bei weniger vermögenden Wealth-Management-Kunden, denen die UBS aufgrund ihres Profils besser keine Dollar-Derivate verkauft hätte. Anders verliefen die Entschädigungen bei sehr vermögenden und erfahrenen Kunden, die oftmals Millionen verloren haben. Hier kam es zum Teil zu den härtesten und emotionalsten Gesprächen, wie eine involvierte Bankquelle sagt. In der Regel gilt: Wer sich als Kunde vehement wehrte und mit dem Anwalt drohte, erhielt die besseren Entschädigungen als jemand, der dies weniger stark tat.
Hört man sich in der Anwaltszene um, zeigt sich, dass die Verfahren nach wie vor am Laufen sind. Kommt es zu Vereinbarungen, reichen die «Entschädigungszahlungen von 35 bis 65 Prozent des Verlustes», sagt ein Anwalt einer Kanzlei, die vermögende Kunden vertritt. Laut Juristen und Bankquellen reicht die Bandbreite der Entschädigungszahlungen über alle Kundensegmente betrachtet von null bis 90 Prozent.
Von 200’000 Franken auf 6000 Franken Verlust
Es liegt in der Natur der Sache, dass die Bank möglichst keine Zahlungen leisten will. Um die Kosten tief zu halten, ging die UBS zum Teil recht kreativ vor. Eine involvierte Person beschreibt die Vorgehensweise so: Wenn ein Kunde einen Verlust von 200’000 Franken mit FX-Derivaten erlitten hat, verrechnet die Bank die zuvor erzielten Gewinne mit dem Verlust.
Konkret heisst das: Hat der Kunde in den Jahren zuvor kumuliert einen Gewinn von 100’000 Franken erzielt, wird ihm diese Summe vom Verlust abgezogen. Die Argumentation: In den Jahren zuvor hast du gut verdient, jetzt ging es schief – also rechnen wir diesen Gewinn an.
Dadurch hat sich der Verlust aus Sicht der Bank bereits halbiert. Dann sagt die UBS: Da wir gerne weiter mit dir zusammenarbeiten möchten, erlassen wir dir die künftigen Gebühren – sagen wir 40’000 Franken für die nächsten vier Jahre. Der Verlust schrumpft damit auf 60’000 Franken. Weil wir grosszügig sind, erstatten wir dir davon 90 Prozent, also 54’000 Franken. Diese Zahlung ist freilich an die Bedingung geknüpft, dass der Kunde weiter investiert. Dadurch schrumpft der «Verlust» des Kunden von 200'000 Franken auf noch 6000 Franken.
Finma hält sich bei Entschädigungen heraus
Die Grossbank muss nicht jeden Kunden gleich behandeln, da die Entschädigungen als Kulanzzahlungen gelten. Die Finanzmarktaufsicht Finma will sich zum Fall UBS nicht äussern. In einer allgemeinen Stellungnahme schreibt sie: «Die konkrete Regelung und Durchsetzung möglicher individueller Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche zwischen einer Bank und ihren Kundinnen und Kunden ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.» Die Finma entscheide nicht über zivilrechtliche Ansprüche.
«Unabhängig davon können Sachverhalte, die zu Kundenverlusten oder Entschädigungen führen, aufsichtsrechtlich relevant sein. Die Finma prüft im Rahmen ihrer Aufsicht, ob die beaufsichtigten Institute die für sie geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen einhalten. Dazu gehören je nach Sachverhalt unter anderem Anforderungen an die Organisation und die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit sowie die anwendbaren Verhaltenspflichten gegenüber Kundinnen und Kunden.»



