Kann der Kompromissvorschlag mit den neuartigen AT1-Anleihen mit Doppeltrigger überhaupt funktionieren? Ende August hat sich die Wirtschaftskommission des Ständerats dafür ausgesprochen, die Auslandstöchter im Stammhaus hälftig mit Eigenkapital (CET1) und wandelbarem Fremdkapital (AT1) zu unterlegen.
Allerdings brachte sie nicht herkömmliche AT1-Anleihen ins Spiel, die sich am Markt mehr oder weniger etabliert haben, sondern spezielle Papiere mit einem deutlich höheren Trigger. Die Idee für diese besonderen AT1 stammt vom Basler Wirtschaftsprofessor Ivan Lengwiler und Topanwalt Rolf Watter. Beide Experten stehen der UBS nahe.
Grundsätzlich können AT1-Anleihen in Aktien umgewandelt werden, wenn ein bestimmter Schwellenwert unterschritten wird, der sich an der Kapitalstärke der Bank orientiert. Bei den bestehenden AT1-Anleihen der UBS wird dieser Mechanismus ausgelöst, wenn Verluste die Eigenkapitalquote unter die kritischen Schwellen von 7 beziehungsweise 5,125 Prozent der risikogewichteten Aktiven drücken.
Der Kompromissvorschlag sieht dagegen Anleihen vor, bei denen ein erster Mechanismus bereits greift, sobald die Quote auf die regulatorische Mindestanforderung fällt, die derzeit bei 11 Prozent liegt. Die Idee: Wird diese Marke unterschritten, wird der erste Trigger ausgelöst.
Tritt das ein, hätte die UBS sechs Monate Zeit, zusätzliches Eigenkapital aufzunehmen. Gelingt ihr dies nicht, könnten die Anleihen in Aktien umgewandelt werden. Zudem dürfte die UBS nach Unterschreiten dieser Schwelle weder Coupons auf die Anleihen noch Dividenden an die Aktionäre ausschütten, bis ihre Kapitalbasis wiederhergestellt wäre.
Das Problem mit dem Doppeltrigger
In der Theorie klingt der Vorschlag nachvollziehbar. Das Problem ist allerdings, dass diese neue Form von AT1-Anleihen bislang am Markt gar nicht existiert. Die UBS müsste solche ungetesteten Papiere im Umfang von mehreren Milliarden Dollar in einem ohnehin unsicheren Markt und zu einem unbekannten Preis platzieren. Und sie wäre vermutlich die einzige Bank weltweit, die versuchen würde, solche Instrumente zu verkaufen.
Wie Analysten von RBC Capital Markets in einer Analyse schreiben, entsteht für die Anleihegläubiger dadurch die Gefahr deutlich höherer Verluste. Die UBS müsste deshalb auf diesen AT1-Anleihen höhere Zinsen bezahlen, weil Investoren für das zusätzliche Risiko eine höhere Rendite verlangen würden. Die Kostenersparnis gegenüber Eigenkapital wäre somit kleiner.
Mit einer höheren Auslöseschwelle soll erreicht werden, dass die UBS in einer Stressphase früher Massnahmen ergreift, um ihre Kapitalbasis zu stärken. Zusätzliches Kapital für den Going Concern bereitzustellen, ist eigentlich auch die Funktion der bestehenden AT1-Anleihen. Nur hat das bisher nicht funktioniert.
In der Praxis wurden AT1-Anleihen bislang nur im Fall eines Bankenkollapses abgeschrieben. Durch ihre Abschreibung werden die Kosten für die Steuerzahler reduziert oder die Rettung durch eine andere Bank erleichtert – wie bei der Credit Suisse und 2017 bei der spanischen Banco Popular SA.
Der Grund, weshalb der Mechanismus in der Praxis nicht wie vorgesehen funktioniert, liegt auf der Hand: Kein AT1-Investor will, dass seine Anleihen schon im Going Concern in Aktien umgewandelt oder vollständig abgeschrieben werden. AT1-Investoren kaufen die Papiere, um einen attraktiven Coupon zu erhalten. Und die Banken wiederum wollen ihre Anleihegläubiger nicht mit einer Umwandlung verärgern, weil diese Investoren danach das Weite suchen könnten.
UBS-nahe Kreise sehen kein Problem
Quellen, die der UBS nahestehen, schlagen diese Bedenken in den Wind. Anleger würden sich um die Papiere reissen, die schliesslich von einer Bank mit Single-A-Rating emittiert würden. Eine Quelle schätzt den Coupon auf 4 bis 5 Prozent. Insider sind überzeugt, dass die neuartigen AT1-Anleihen ohnehin niemals ausgelöst würden. Gläubiger hätten vielmehr einen Anreiz, sich an einer Kapitalerhöhung zu beteiligen, um ihre AT1-Anleihen zu schützen.