Credit-Suisse-Banker nach «kleinen Lügen» zu Recht entlassen

Er fiel vom 12. Stock – und später bei der Credit Suisse in Ungnade. Nach seiner Entlassung klagte er gegen die Bank. Vor dem Arbeitsgericht Zürich kam er nicht durch.

Credit-Suisse-Banker nach «kleinen Lügen» zu Recht entlassen
Foto: Benjamin R. / Unsplash

Ein Credit-Suisse-Banker stürzt nach einem alkoholreichen Abend vom 12. Stock eines Hotels auf einen zwei Etagen tiefer gelegenen Balkon. Er überlebt. Jahre später wird der spektakuläre Vorfall zum Thema vor dem Arbeitsgericht Zürich. Der Banker glaubt, die Credit Suisse habe ihn wegen des drohenden Reputationsschadens loswerden wollen.

Der Credit-Suisse-Kadermann war ab 2010 bei der Credit Suisse für die Betreuung vermögender Privatkunden aus Russland, der Ukraine und Zentralasien zuständig. Kurz nach dem Ausbruch des Ukrainekriegs im Jahr 2022 wurde er entlassen. Das Westschweizer Justizportal Gotham City berichtete über den Fall.

Im Februar 2022 befand er sich auf einer Geschäftsreise in Russland, als ihn die Bank aufforderte, nach Zürich zurückzukehren. Wegen der instabilen Lage nach Ausbruch des Krieges sah die Bank ihre Mitarbeitenden gefährdet. Doch der Banker nahm den für ihn gebuchten Flug nicht.

Mobiltelefon verloren

Er kehrte erst zwei Tage später zurück und erklärte zunächst, er habe sein Mobiltelefon in einem Taxi verloren. Später führte er eine Erkrankung als Grund an. Als ihn die Compliance-Abteilung nach seiner Rückkehr befragte, brach der Banker das Gespräch nach 45 Minuten ab und erklärte, er habe «weitaus Besseres zu tun».

Nach dem Vorfall in Russland entliess die CS den Banker. Bereits zuvor gab es Probleme mit dem Beschäftigten. Der Banker hatte private Börsentransaktionen getätigt, ohne vorgängig eine Genehmigung einzuholen.

Zudem erhielt er eine Verwarnung wegen einer Geschäftsreise nach Südfrankreich, wo er einen potenziellen Kunden traf und mit ihm die Möglichkeit einer Immobilienfinanzierung besprochen hatte. Später machte er gegenüber der Compliance falsche Angaben über den Grund der Reise.

«Keine Musterbank»

Der Banker sagte vor Gericht, er und seine Kollegen hätten sich angewöhnt, jede Ausgabe mit einem geschäftlichen Zweck zu verknüpfen, damit die Bank ihre Spesen rasch und unkompliziert zurückerstatte. Damit hätten sie Rückfragen sowie einen unverhältnismässigen Aufwand für Erklärungen vermeiden wollen. Aus seiner Sicht befand er sich in einem System, in dem man zu «kleinen Lügen» gezwungen werde.

Ausserdem sei die Credit Suisse ohnehin «keine Musterbank» gewesen, die sich gewissenhaft an die Anforderungen des Risiko- und Compliance-Managements gehalten hätte und deshalb legitimiert gewesen wäre, von ihren Mitarbeitenden mit äusserster Strenge, Konsequenz und Kompromisslosigkeit dasselbe zu verlangen.

Er glaube, der wahre Grund für seine Entlassung sei sein spektakulärer Sturz von einem Balkon in Russland gewesen. Alkoholisiert fiel er vom 12. Stock eines Hotels auf einen zwei Stockwerke tiefer gelegenen Balkon. Über den Vorfall berichteten Medien, darunter Inside Paradeplatz. Der Banker glaubt deshalb, die Bank habe nach Vorwänden gesucht, um ihn loszuwerden, weil sie nach der medialen Berichterstattung einen Reputationsschaden befürchtet habe.

Das Arbeitsgericht Zürich kam zum Schluss, dass die Kündigung gerechtfertigt war.

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