Warten auf den Rettungsschirm

Zuerst liess man sich Zeit, dann bekam man Angst vor dem eigenen Mut, im März 2023 folgte der Griff zur Notbremse, und jetzt ist die Sache auf der langen Bank. Die Rede ist vom staatlichen Rettungsschirm für systemrelevante Banken und von einem Lehrstück in Sachen Bankenregulierung.

Warten auf den Rettungsschirm
Foto Claudio Schwarz / Unsplash

Public Liquidity Backstop (PLB) heisst das Instrument zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors. Es ist für systemrelevante Banken vorgesehen (das sind in der Schweiz die UBS, die Zürcher Kantonalbank, die Raiffeisengruppe und die Postfinance) und besteht aus Liquiditätsspritzen der Nationalbank, die mit einer Bundesgarantie versehen sind. Der PLB soll als sogenannt dritte Verteidigungslinie zum Einsatz kommen, wenn die eigenen flüssigen Mittel einer Bank nicht mehr ausreichen und die ordentliche Liquiditätshilfe der Nationalbank ausgeschöpft ist.  

Während sich der PLB gestützt auf die Empfehlungen internationaler Gremien auf den grossen Finanzplätzen etablierte, liess man sich in der Schweiz trotz Drängens der Finanzmarktaufsicht Finma Zeit. Im März 2022 beschloss der Bundesrat, bis Mitte 2023 dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten. Im Finanzdepartement unter dem damaligen Bundesrat Ueli Maurer war man offenbar der Ansicht, es sei besser, sich Zeit zu lassen, als das Risiko einzugehen, am möglichen Widerstand der Branche und der bürgerlichen Politik zu scheitern. 

Ein halbes Jahr später werden die Behörden aber von der Realität eingeholt. Die angeschlagene Credit Suisse (CS) erleidet im Oktober 2022 einen Bank Run mit dem Abzug von Kundengeldern in der Höhe von 84 Milliarden Franken. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bereitet eine Vorlage zur Einführung des PLB per Notrecht vor. Sie liegt für die Bundesratssitzung vom 16. November beschlussreif auf dem Tisch, wird aber im letzten Moment zurückgezogen. Unklar ist, wer den Ausschlag gab. 

Einiges deutet auf eine massgebliche Rolle der Nationalbank hin. So ergänzte Nationalbankpräsident Thomas Jordan an der denkwürdigen Medienkonferenz von 19. März 2023 zur staatlich orchestrierten Übernahme der CS durch die UBS die Ausführungen von Finanzministerin Karin Keller-Sutter ungefragt mit der Bemerkung, die Einführung des PLB im Herbst 2022 per Notrecht hätte nicht stabilisierend, sondern destabilisierend gewirkt. Keller-Sutter hatte zuvor bestätigt, dass der Bundesrat unter ihrem Vorgänger im EFD im Herbst 2022 eine Beschleunigung der PLB-Einführung erwogen habe. Man habe aber verzichtet, um nicht zu verunsichern.


Die zentrale Rolle des PLB in der Krise wurde spätestens im März 2023 bei der Bewältigung der CS-Krise deutlich, als der Bundesrat doch noch zum Notrecht griff und der Nationalbank eine Liquiditätshilfe von 168 Milliarden Franken ermöglichte. Schon zwei Monate später, im Mai 2023, präsentierte der Bundesrat eine Vorlage, mit der der PLB ins ordentliche Recht überführt werden soll. Doch seither geriet das Vorhaben ins Stocken. Zunächst gab es Kritik in der Vernehmlassung, vor allem weil der Bundesrat den PLB den systemrelevanten Banken gratis zur Verfügung stellen wollte. In der Botschaft ans Parlament korrigierte dies der Bundesrat mit dem Vorschlag einer vorab jährlich zu entrichtenden Abgabe von 70 bis 210 Millionen Franken. Die Höhe der «Prämie» blieb umstritten und wurde zum Beispiel vom früheren Bankenprofessor und ehemaligen Nationalbank-Direktor Urs Brichler als «Staatsgarantie zum Schleuderpreis» kritisiert. 

Gibt die Politik ein Pfand aus der Hand?

Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats hat sich inzwischen an mehreren Sitzungen intensiv mit dem PLB befasst und zahlreiche Experten angehört. Im Februar 2025 beschloss die Kommission, das Geschäft zu sistieren, um es in die übrigen Massnahmen des Bundesrats als Folge des CS-Untergangs einzubetten. Die Bereinigung der Vorlage war für die Sitzung der WAK vom Montag dieser Woche geplant. Das Hickhack um die Lex UBS nahm aber so viel Zeit in Anspruch, dass der PLB erneut warten muss. Damit ist auch fraglich, wie weit der PLB und die Höhe der Abgeltung in den parlamentarischen Beratungen noch als Pfand im Eigenmittelstreit dienen kann. 

So lange der PLB nicht im Bankengesetz verankert ist, besteht das Risiko, dass der Bundesrat im Fall einer Krise erneut zum Notrecht greifen muss «Ich hoffe einfach, dass wir den PLB in der Zwischenzeit nicht brauchen. Das wäre natürlich kein gutes Signal», sagte Keller Sutter im Frühling 2025 im Ständerat. Auch wenn es plausible Argumente für die Verzögerung der PLB-Vorlage gibt, ist der Umgang von Behörden und Politik mit dem Geschäft symptomatisch für die Bankenregulierung in der Schweiz. Sie ist krisen- und skandalgetrieben und zeitlichen Wellen unterworfen. Dreieinhalb Jahre nach dem Untergang der Credit Suisse lässt der Schwung der Regulierung deutlich nach. Das Departement Keller-Sutter hat kürzlich eine Expertengruppe eingesetzt, die Vorschläge für die Vereinfachung der Finanzmarktregulierung machen soll.

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