Am späten Donnerstagvormittag wurden in Bern die Beratungen zur Eigenkapitalunterlegung von Auslandstöchtern der UBS im Stammhaus auf nächsten Mittwoch vertagt. Wer die Debatte verfolgte, konnte live mitverfolgen, wie sich der 90-Prozent-Vorschlag des Zuger Ständerats Peter Hegglin als ernstzunehmender Contender zum 50:50-Kompromiss der vorberatenden Kommission hervortat.
Als dann ein paar Stunden später in der St. Galler Tonhalle die Schweizer Bankerelite zu ihrem jährlichen Stelldichein zusammenkam, waren die Debatten im Ständerat eines der grossen Themen. Als einer der Stargäste ist UBS-Präsident Colm Kelleher nach St. Gallen gereist. Auf dem Podium warnte er einmal mehr vor einer zu harten Regulierung der Banken.
Beim Kernpunkt – der vollständigen Unterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften – akzeptiert Kelleher grundsätzlich eine Lösung, bei der 50 Prozent mit CET1 und 50 Prozent mit AT1-Kapital unterlegt werden können. «Yes, we can live with this», sagte er. Die Aussagen überrascht nicht wirklich, da die Grossbank nicht ganz unbeteiligt an diesem Vorschlag war.
So verteidigte Kelleher ausdrücklich AT1 als Eigenkapitalinstrument. Die Diskussion in der Schweiz stelle zum Teil die AT1-Papiere infrage. Für ihn sei das falsch: «AT1s is real capital», sagte er. Gerade der Fall Credit Suisse habe gezeigt, dass AT1 tatsächlich Verluste absorbieren könne. Als Unterstützung für seine Position verwies er zudem auf grosse internationale Asset Manager, die AT1 als Instrument unterstützten.
Er sagte auch, dass die Diskussion ums Kapital eigentlich eine «old story» sei. Regulierte Banken seien heute gut kapitalisiert. Die Aufseher sollten sich seiner Ansicht nach stärker mit Liquidität, Solvenz und Leverage beschäftigen. Vor allem warnte er vor einer unbeabsichtigten Folge strenger Bankenregulierung: Geschäfte würden aus dem regulierten Bankensystem in den Shadow-Banking-Sektor gedrängt.
Nach seinen Angaben entfallen von weltweit 460 Billionen Dollar Finanzvermögen inzwischen 213 Billionen Dollar auf diesen Bereich. Er geht sogar so weit zu sagen, dass die nächste Finanzkrise aus dem Shadow-Banking-System kommen werde, wahrscheinlich ausgelöst durch unzureichend regulierte Treuhänder beziehungsweise Vermögensverwalter und eine systemische Krise einer Anlageklasse.
Finma soll Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigen
Der UBS-Verwaltungsratspräsident zudem einen grundsätzlichen Umbau des regulatorischen Mandats in der Schweiz. Sein Vorbild sind die USA und Grossbritannien: Dort hätten die Aufseher neben Sicherheit und Stabilität auch die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes im Blick. Ein vergleichbares Mandat sollte seiner Ansicht nach auch in der Schweiz ausdrücklich verankert werden.
Wettbewerbsfähigkeit war das zentrale Thema am Bankiertag in St. Gallen. Der abtretende Präsident Marcel Rohner stellte sie als wichtige Säule für einen prosperierenden Finanzplatz ins Zentrum seiner Abschiedsrede. Auch der neue Präsident der Bankiervereinigung, EFG-Chef Giorgio Pradelli, äusserte sich dazu und verwies auf Art. 4 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.
Tatsächlich heisst es darin: «Die Finanzmarktaufsicht bezweckt […] den Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger, der Anlegerinnen und Anleger, der Versicherten sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Sie trägt damit zur Stärkung des Ansehens, der Wettbewerbsfähigkeit und der Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei.»
Kellehers Forderung nach einem Wettbewerbsmandat ist damit zumindest teilweise bereits erfüllt. Die Finma muss zur Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes beitragen und bei ihrer Regulierung auch deren Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigen. Allerdings ist dies kein gleichrangiges Aufsichtsziel: Vorrang haben der Schutz der Kunden und die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte.