Zum Paukenschlag hatte die Strafkammer des Bundesstrafgerichts bereits bei Beginn des Prozesses am 28. April ausgeholt: Sie stellte das Verfahren gegen die usbekische Präsidententochter Gulnara Karimowa und ihren mutmasslichen Komplizen Bekhzod Akhmedow ein. Begründung: Die heute 54-Jährige Usbekin sei in ihrer Heimat seit 12 Jahren inhaftiert. Ihre Teilnahme an einem Prozess in der Schweiz sei frühestens 2028 möglich. Dann aber wären die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft – Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Geldwäscherei und Korruption – verjährt. Im Fall des früheren Mitarbeiters der Usbekin, der sich in Russland aufhält, kamen die Richter zum Schluss, er werde ebenfalls dauerhaft und unverschuldet an einer Teilnahme des Prozesses verhindert.
Von der Anklage der BA verblieben damit die Vorwürfe gegen die Genfer Privatbank Lombard Odier, die Karimowa und ihrem Netzwerk als Hausbank gedient hatte, sowie gegen einen ehemaligen Vermögensverwalter des Instituts. Der 55-Jährige, den die Bank entlassen hat, wurde nun vom Bundesstrafgericht wegen qualifizierter Geldwäscherei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Die Bank erhielt eine Busse von drei Millionen Franken, weil sie nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren gegen die Geldwäscherei durch ihren Angestellten getroffen hatte. Die Bundesanwaltschaft hatte höhere Strafen und Bussen beantragt. Das Gericht erachtete die lange Zeit seit den Straftaten in den Jahren 2011 und 2012 als strafmindernd. Im Fall der vor dem 27. Juli 2011 vorgeworfenen Taten stellte das Gericht das Verfahren wegen Verjährung ein.
Die Bundesanwaltschaft nahm das Urteil zur Kenntnis und erinnerte daran, dass sie schon früher angekündigt hatte, die Einstellung des Verfahrens gegen Karimowa bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts anzufechten. Lombard Odier machte darauf aufmerksam, dass das Bundesstrafgericht im Gegensatz zu den Forderungen der BA bloss eine limitierte Geldstrafe verhängt und auf eine Ersatzforderung verzichtet habe. Dennoch werde man das Urteil anfechten. Denn die Bank habe zum damaligen Zeitpunkt über robuste interne Kontrollmechanismen und Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäscherei verfügt und die organisatorischen Anforderungen des Schweizer Strafrechts erfüllt. Lombard Odier erinnerte zudem daran, dass eine Verdachtsmeldung der Bank im Jahre 2012 das Verfahren ausgelöst hatte.
In Berufung wird auch Karimowa gehen, wie ihr Verteidigungsteam um die Genfer Anwälte Grégoire Mangeat, Fanny Margairaz et Romain Wavre ankündigte. Ihnen geht es um die vom Gericht beschlossene Einziehung von mehr als 400 Millionen Franken. Dies sei angesichts der Einstellung des Verfahrens und des Rückzugs der meisten in Usbekistan unter zweifelhaften Umständen erhobenen Beweise gegen ihre Klientin überraschend. Die Anwälte spielten damit auf die zweimalige Reise des Gerichts nach Usbekistan zu zusätzlichen Beweiserhebungen an. Die Verteidiger erinnerten zudem daran, dass die Tochter des früheren usbekischen Präsidenten Islam Karimow gemäss einem UNO-Gremium willkürlich inhaftiert ist.
313 Millionen Dollar an Usbekistan zurückerstattet
Noch ist das letzte Wort in der Affäre um Schmiergeldzahlungen in Milliardenhöhe dreier internationaler Telekomkonzerne bei der Vergabe von Mobilfunklizenzen in Usbekistan nicht gesprochen. Für die Schweizer Justiz ist das Ergebnis trotz Verfahrenskosten von 2,3 Millionen Franken unbefriedigend. Das hat auch mit Pannen und strategischen Problemen bei der Bundesanwaltschaft zu tun. Bereits 2018 hatte der Bundesrat beschlossen, alle rechtskräftig eingezogenen Gelder nach Usbekistan zu retournieren. Das ebnete den Weg zu Strafbefehlen gegen vier in Usbekistan zu langjährigen Haftstrafen verurteilten Karimowa-Komplizen und zur Einziehung von fast 700 Millionen Franken. Gestützt auf ein Abkommen mit Usbekistan und einem UNO-Treuhandfonds hat die Schweiz in zwei Tranchen inzwischen 313 Millionen Dollar an Usbekistan für Projekte zugunsten der dortigen Bevölkerung zurückerstattet.
Bei den jetzt vom Bundesstrafgericht eingezogenen Geldern geht es unter anderem um die Lombard-Odier-Konten der von Karimowa beherrschten Briefkastenfirma Takilant auf Gibraltar. Sie wurden bereits im Zuge eines Strafbefehls der BA eingezogen. Dieser Strafbefehl sei wegen der Einsprache von Takilant aber nicht rechtskräftig geworden, erklärte das Gericht auf Anfrage von Tippinpoint. Mit dem jetzigen Urteil, das den Strafbefehl substituiere, habe das Gericht die Einziehung dieser Gelder verfügt. Die weiteren Einziehungen seien neu und nicht Gegenstand der Strafbefehle der BA gewesen.
Bisher vergeblich bemüht sich ausserdem eine Gruppe von Gläubigern der 2010 in Konkurs gegangenen Firma Zeromax im Kanton Zug um die in der Karimowa-Affäre beschlagnahmen Gelder. Die Gruppe, die neben Kleinunternehmern aus Süddeutschland auch brasilianische Fussballer wie Rivaldo vertritt, wurde als Privatklägerin vom Karimowa-Verfahren der BA ausgeschlossen. Ohne Erfolg blieb bisher eine Staatshaftungsklage dieser Gläubiger gegen die Schweiz.