Geldwäschereiaffäre
Die Schweizer Justiz kapituliert in der Korruptions- und Geldwäschereiaffäre um die Usbekin Gulnara Karimowa. Das Bundesstrafgericht stellte das jahrelange Verfahren der Bundesanwaltschaft am Dienstag überraschend ein. Noch offen ist das Schicksal von über 350 Millionen Franken.
28. April 2026 • Balz Bruppacher

Sie wurde von der Bundesanwaltschaft (BA) als Alleinherrscherin über eine kriminelle Organisation dargestellt, die Schmiergelder in Milliardenhöhe auf dem Finanzplatz Schweiz wusch. Nun muss die 53-jährige Gulnara Karimowa von der hiesigen Justiz nichts mehr befürchten, es sei denn das Bundesgericht in Lausanne hiesse einen möglichen Rekurs gegen die Verfahrenseinstellung durch das Bundesstrafgericht gut. Ausschlaggebend für den Übungsabbruch im Fall Karimowa war der Umstand, dass die seit 12 Jahren in ihrer Heimat inhaftierte Angeklagte frühestens im Jahr 2028 an einem Prozess in Bellinzona teilnehmen könnte. Dann wären die Vorwürfe der BA aber verjährt. Die Voraussetzungen für ein Abwesenheitsverfahren sah das Gericht nicht erfüllt. Gleiches gilt für den mitangeklagten ehemaligen Mitarbeiter.

Nicht von der Einstellung betroffen ist das Verfahren gegen einen ehemaligen Vermögensverwalter der Genfer Privatbank Lombard Odier sowie gegen die einstige Hausbank der Usbekin selber. Keine unmittelbaren Folgen hat der Entscheid des Bundesstrafgerichts für die in der Schweiz vor zwölf Jahren beschlagnahmten Gelder von ursprünglich rund 800 Millionen. 131 Millionen Dollar hat die Schweiz bereits an Usbekistan zurückerstattet. Weitere 230 Millionen Dollar sind im Zuge von rechtskräftigen Strafbefehlen gegen Komplizen der Usbekin eingezogen und sollen ebenfalls nach Usbekistan zurückgeführt werden.

Noch offen ist das Schicksal von 350 Millionen Franken, die die Bundesanwaltschaft ebenfalls einziehen möchte. Hier hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts im Juli 2022 aber eine Verfügung aufgehoben und den Fall zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Dieses Verfahren wurde inzwischen bis zum Ausgang des Prozesses gegen Gulnara Karimowa sistiert. Weitere Vermögenswerte und Schmuck wollte die BA mit dem nun eingestellten Verfahren einziehen. Offen ist ferner, was mit den Verfahrenskosten von 1,6 Millionen Franken passiert.

Bundesanwaltschaft will Entscheid prüfen

Die Bundesanwaltschaft äusserte sich vorerst nicht inhaltlich zur Niederlage in Bellinzona. Man habe den Entscheid zur Kenntnis genommen und werde diesen eingehend prüfen, bevor über allfällige weitere Schritte entschieden werde, hiess es auf Anfrage. Die BA wird sich Fragen zu ihrer Strategie in dem Verfahren stellen müssen, bei dem sie vor dem Prozess gegen die Hauptbeschuldigte vier mutmassliche Komplizen, die langjährige Haftstrafen in Usbekistan verbüssten, mit Strafbefehlen verurteilte. Und rund 700 Millionen Franken einzog. In der Ära Lauber musste die Bundesanwaltschaft mehrere Rückschläge einstecken und den Verfahrensleiter wegen Befangenheit ersetzen.

Das Bundesstrafgericht trug insofern nicht zur Beschleunigung des Verfahrens bei, als es erst im Mai 2025 beschloss, die seit Herbst 2023 vorliegende Anklageschrift gegen Karimowa mit der ein Jahr später eingereichten Anklage gegen Lombard Odier zusammenzulegen. Aussergewöhnlich war zudem der Entscheid des Gerichts, zwei Mal innert Jahresfrist zusätzliche Einvernahmen Karimowas in Usbekistan durchzuführen. Dies offenbar im Bemühen, die Voraussetzungen für ein Abwesenheitsverfahren zu erfüllen. Einem Gesuch um die Zwischenauslieferung der Usbekin für die Durchführung des Prozesses standen auch Bedenken des Bundesamts für Justiz hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in der ehemaligen Sowjetrepublik im Wege.

Missachtung elementarster Verteidigungsrechte kritisiert

Auf Betreiben der Verteidigung hat ein UNO-Expertengremium die Verhaftung Karimowas als willkürlich taxiert. Die Genfer Rechtsanwälte Gregoire Mangeat, Fanny Margairaz und Roman Wavre bezeichneten die Einstellung als klares Zeichen dafür, dass man in der Schweiz niemanden verurteile, der mehr als zehn Jahre willkürlich in einem Gefängnisloch festgehalten werde. Usbekistan habe gegen die elementarsten Verteidigungsrechte ihrer Klientin verstossen und die Grundanforderungen des Rechtsstaats missachtet, kritisierten die Anwälte.

MEHR ZUM THEMA


Prozess gegen usbekischen «Prinzessin» unter ungewissen Vorzeichen

Geht es nach dem Willen des Bundesstrafgerichts, fällt im Mai das Urteil in einem der spektakulärsten Fälle von Wirtschaftskriminalität der Schweiz. Die Hauptfigur ist die Usbekin Gulnara Karimowa. Im Fall der mitangeklagten Genfer Privatbank gibt es neue Einzelheiten.
7. April 2026

Kommt die «Prinzessin» Ende April nach Bellinzona?

Es geht um Schmiergelder in Milliardenhöhe, um die Tochter des Autokraten einer ehemaligen Sowjetrepublik und um eine vornehme Genfer Privatbank. Das Setting für den Prozess vor Bundesstrafgericht ist attraktiv wie selten.
20. Februar 2026

Bundesstrafgericht setzt Prozess gegen Karimowa auf Ende April an

In einem der grössten Wirtschaftskriminalfälle der Schweiz soll es Ende April vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona zum Prozess kommen. Es geht um Gulnara Karimowa, die inhaftierte Präsidententochter, um einen Ex-Geschäftspartner und um die Privatbank Lombard Odier.
14. Februar 2026

Bundesanwaltschaft klagt Lombard Odier wegen schwerer Geldwäscherei an

Die Bundesanwälte werfen der Genfer Privatbank vor, bei der Verschleierung von Gewinnen der Tochter des ehemaligen usbekischen Präsidenten geholfen zu haben.
29. November 2024