Es sind gerade keine guten Zeiten für die Juristen im Dienste der UBS. Nachdem die Grossbank – gemeinsam mit der Finma – eine herbe Schlappe vor dem Bundesverwaltungsgericht in Sachen AT1-Abschreiber eingefahren hat, erleidet sie nun auch eine Niederlage im Zusammenhang mit Greensill.
Der Londoner High Court hat eine Klage der UBS über 440 Millionen Dollar gegen den japanischen Investment-Giganten Softbank abgewiesen. Die rechtliche Auseinandersetzung steht im Zusammenhang mit der Pleite des Lieferketten-Finanzierers Greensill Capital im Jahr 2021. Der Richter kam zum Schluss, dass keine Ansprüche gegen die involvierten Softbank-Gesellschaften bestehen.
Im Zentrum des Falls standen 440 Millionen Dollar, die Softbank an Greensill Capital bereitgestellt hatte – angeblich, um Verluste von Credit-Suisse-Kunden aus Greensill-bezogenen Anlagen zu decken. Das Geld wurde jedoch anderweitig verwendet, als sich die Liquiditätsprobleme des Finanzierers zuspitzten. In seiner Begründung schrieb der Richter, Softbank habe «vernünftigerweise davon ausgehen dürfen, dass das Geld für den vorgesehenen Zweck verwendet worden sei».
Heikle Dokumente kamen ans Licht
Zudem bezeichnete er eine Mitteilung von Greensill an einen ranghohen Credit-Suisse-Manager über diese Transaktionen als «opportunistisch und irreführend». Dies habe seine Einschätzung bestärkt, dass er Greensills Aussagen «insgesamt mit Vorsicht» bewerten müsse. Die Verhandlung vor dem High Court zog einige der bekanntesten Namen der internationalen Finanzwelt an: Softbank-Manager, der ehemaliger CS-Spitzenbanker Eric Varvel sowie Lex Greensill selbst sagten aus.
«Das heutige Urteil bestätigt Softbank vollumfänglich und zeigt, dass die Vorwürfe nichts anderes als ein unbegründeter Versuch waren, die Schuld abzuwälzen», teilte der japanische Konzern mit. «Softbank hat redlich gehandelt, und dieses Urteil stellt die Fakten klar.» Die UBS erklärte, sie nehme das Urteil des High Court «in dieser Altangelegenheit» zur Kenntnis. «Der CS-Fonds prüft das Urteil und evaluiert die nächsten Schritte. Wir bleiben entschlossen, alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um die Rückgewinnung im Interesse sämtlicher Stakeholder zu maximieren», liess die Bank gegenüber Agenturen verlauten.
Im Zuge des Verfahrens ordnete der Richter zudem die Veröffentlichung von Hunderten Seiten an Dokumenten der Schweizer Aufsichtsbehörde Finma an, welche die Mängel im Risikomanagement der Credit Suisse im Umgang mit Greensill offenlegten. Tippinpoint berichtete.
Verbindungen zum Schweiz-Basher
Der Fall beleuchtete auch Greensills Verbindungen zu weiteren prominenten Akteuren der internationalen Finanzwelt. So wurde dem Gericht unter anderem eine E-Mail aus dem Jahr 2021 gezeigt, die der australische Financier an Howard Lutnick, damals Chef der US-Brokerage Cantor Fitzgerald und heute Handelsminister in der Regierung Trump, geschickt hatte. Die Söhne von Schweiz-Basher Lutnick befinden sich in Verhandlungen mit der UBS über den Kauf von O’Connor, einem Hedge-Fonds, der ebenfalls mit Factoring-Finanzierungen handelt – und ein grosses Exposure zu insolventen Autoersatzteilefirma First Brands aufweist.