Geldwäschereigesetz
Die Geschichte liefert genug Beispiele, dass es sich nicht lohnt, wenn sich die Schweiz internationalen Standards im Kampf gegen die Finanzkriminalität widersetzt. Dennoch nahm der Ständerat gestern einen neuen Anlauf.
17. Juni 2025 • Balz Bruppacher

Zur Diskussion stand zum zweiten Mal innerhalb von vier Jahren eine Verschärfung des Geldwäschereigesetzes. Anwälte, Notare, Treuhänder und weitere Berater sollen den Sorgfalts- und Meldepflichten des Gesetzes unterstellt werden, wenn sie Kunden bei der Gründung und Strukturierung von Gesellschaften behilflich sind. Im Visier sind Offshore-Firmen und andere Vehikel, die lichtscheuen Kunden dazu dienen, die wahren Besitzverhältnisse zu verschleiern.

Es handelt sich um eine Massnahme der internationalen Geldwäschereiarbeitsgruppe Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), die von der Schweiz im Unterschied zu allen europäischen Staaten und den wichtigsten internationalen Finanzplätzen bisher nicht erfüllt wird. 2027 steht ein weiteres Länderexamen durch die FATF an, bei der die Schweiz riskiert, auf einer Liste angeprangert zu werden.

Widerstand gegen die neuen Sorgfaltspflichten kommt vor allem von den Anwälten. Der im Parlament bestens vertretene Berufsstand brachte eine erste Vorlage 2021 zu Fall, «Sie können doch nicht das Bild des gesamten Finanzplatzes aufs Spiel setzen, nur um die Anwälte zu schützen», sagte der damalige Finanzminister im Nationalrat und stelle eine Neuauflage in Aussicht.

Zweiter Anlauf mit Karin Keller-Sutter

Maurers Nachfolgerin Karin Keller-Sutter verband den zweiten Anlauf mit der Schaffung eines Registers über die wirtschaftlich Berechtigten – eine Koppelung, die vom Ständerat unter der Regie der Anwälte wieder getrennt wurde. Die Verwaltung wollte die Berater-Vorlage mit Zugeständnissen zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und einem runden Tisch mit den Vertretern der betroffenen Berufsverbände schmackhaft machen.

Dem Ständerat lag schliesslich eine dermassen entschärfte Version vor, dass sich Finanzministerin Keller-Sutter in mehreren Punkten distanzierte. Sie befand sich in einer wohl einmaligen Koalition mit dem die Minderheit vertretenden Genfer Sozialisten Carlo Sommaruga. Sie unterlagen in allen Punkten der bürgerlichen Mehrheit. Die resigniert wirkende Finanzministerin sprach von einer unzureichenden Vorlage und bemerke, der Bumerang werde wohl wieder zurückkommen.

Opposition über die SVP hinaus

Die Debatte machte deutlich, dass die Verärgerung über die international vereinbarten Standards in der Geldwäschereibekämpfung weit über die grundsätzliche Opposition der SVP hinausgeht. Wortführer war der Oberwalliser Mitte-Vertreter und Anwalt Beat Rieder. Der unter anderem genüsslich an die Worte des Zürcher SP-Ständerats und Strafrechtsprofessors Daniel Jositsch erinnerte.

Dieser hatte als Präsident der Rechtskommission des Ständerats im vergangenen Dezember von 30 Jahren Unsinn bei der Geldwäschereibekämpfung gesprochen und erklärt: «Am liebsten würde ich einen Vorstoss zur Abschaffung sämtlicher Geldwäscherei-Bekämpfungsnormen einreichen. Nur würde man mich dann wahrscheinlich für unzurechnungsfähig erklären, weil das ein internationaler Trend ist.»

Banque Pictet verurteilt

Dass es im Kampf gegen die Geldwäscherei auch Erfolge gibt, erwähnte am Rande die Finanzministerin unter dem Hinweis auf die Fälle 1MDB, Petrobras und Karimowa. Eine Bestätigung lieferte gleichentags die Bundesanwaltschaft mit einem rechtskräftigen Strafbefehl gegen einen ehemaligen Vermögensverwalter der Genfer Privatbank Pictet und gegen die Bank selber wegen schwerer Geldwäscherei.

Es ging um die Verschiebung von Schmiergeldern in der Höhe von 4,1 Millionen Dollar über das Konto eines brasilianischen Amtsträgers, der in die Petrobras-Korruptionsaffäre verwickelt war. Der frühere Vermögensverwalter wurde zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Die Bank zu einer Busse von zwei Millionen Franken, weil sie nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hatte.

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