AT1-Beschwerde
Die Grossbank zieht ihre Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zurück. Der Entscheid ist ein letzter psychohygienischer Akt einer Bank, die in wenigen Tagen als eigenständiges Institut aufhört zu existieren. Ein Kommentar.
24. Mai 2023 • Beat Schmid
Die Credit Suisse wollte den Entscheid nicht auf sich sitzen lassen – und legte Beschwerde gegen die Verfügung der Finma, die sogenannten Contingent Capital Awards (CCA) auf null abzuschreiben. Bei vielen hohen CS-Managern waren die CCA Teil ihrer aufgeschobenen Boni.
Es ging um viel Geld. Allein aus dem Jahr 2019 wären in diesem Frühling 268 Millionen Franken fällig geworden. Insgesamt war Ende 2022 eine Summe von rund 360 Millionen Franken ausstehend.
Dieses Geld ist nun definitiv weg. Gegen den Abschreiber will die CS sich nicht mehr wehren und hat ihre Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zurückgezogen, wie gestern Abend bekannt wurde. Was die Bank dazu bewegte, ihre Anwälte – die Grossbank engagierte zwei Juristen der Grosskanzlei Homburger – vom Fall abkommandieren, ist unbekannt.