UBS-CS-Notfusion
Bei der US-Börsenaufsicht eingereichte Unterlagen zeigen, wie es zur Notfusion zwischen UBS und Credit Suisse kam. Daraus geht auch hervor, dass der UBS-Verwaltungsrat noch im Februar einer Übernahme skeptisch eingestellt war.
4. Mai 2023 • Beat Schmid
Die UBS reichte bei der US-Börsenaufsicht SEC umfangreiche Informationen zur Fusion mit der Credit Suisse ein. Daraus geht unter anderem hervor, dass der Verwaltungsrat der UBS im Februar zum Schluss kam, dass “eine Übernahme der Credit Suisse für die UBS nicht wünschenswert sei”. Dieser Einschätzung ging eine längere Analysephase voraus, die bereits im Oktober startete. So heisst es im Papier:
• “Zwischen Oktober 2022 und Februar 2023 wurden die Entwicklungen bei der Credit Suisse durch den Ad-hoc-Strategieausschuss des Verwaltungsrats der UBS Group AG überprüft.”
• “Anfang Dezember 2022 nahm das Management auf Anweisung des Strategieausschusses eine vorläufige Beurteilung vor, welche Konsequenzen eine Transaktion mit der Credit Suisse hätte, falls die UBS Group AG aufgefordert würde, eine aktive Rolle bei der Rettung der Credit Suisse zu übernehmen.”
• “Eine vorläufige Einschätzung wurde dem Strategieausschuss am 19. Dezember 2022 vorgelegt. Anschliessend kamen der Strategieausschuss an seiner Sitzung vom 20. Februar 2023 und der Verwaltungsrat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 zum Schluss, dass eine Übernahme der Credit Suisse für die UBS nicht wünschenswert sei, dass aber weitere Analysen notwendig seien, um sich auf ein Szenario vorzubereiten, in dem die Credit Suisse in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten würde.”
• “Dabei berücksichtigten der Strategieausschuss und der Verwaltungsrat die Ungewissheit einer zuverlässigen Bewertung der Credit Suisse, die jüngste Geschäftsentwicklung und die Risiken der Credit Suisse, weitere potenzielle Verbindlichkeiten und die Unsicherheit der Transaktion."
• “Der Verwaltungsrat forderte das Management auf, die laufenden Entwicklungen bei der Credit Suisse zu überwachen und Massnahmen zu prüfen, mit denen den Bedenken der UBS Rechnung getragen werden könnte, falls die UBS eine Übernahme der Credit Suisse in Betracht ziehen müsste.”