Gastbeitrag
Die Vererbung von Kryptowährungen unterscheidet sich von anderen Anlagen. Eine Todesurkunde reicht zum Beispiel nicht aus, um Gelder freizugeben. Organisationen wie Switzerland for UNHCR bieten Lösungen. Ein Gastbeitrag von Alex Naray und Yasmine Lamot.
2. Dezember 2025 •

Was geschieht mit Kryptowährungen, wenn die besitzende Person stirbt? Die Vererbung von Kryptowährungen unterscheidet sich von jener bei herkömmlichen Anlagen. Das wirft neue rechtliche und praktische Fragen auf.

Lange Zeit galten Kryptowährungen als spekulativ. Inzwischen sind sie für viele Investorinnen und Investoren längst zu einem festen Bestandteil ihres Vermögens geworden. Manche Menschen haben unglaubliche Geschichten geschrieben: zum Beispiel der Brite James Howells, der eine Festplatte entsorgt hat, auf der er 7500 Bitcoins gespeichert hatte. Heute hätten diese 7500 Bitcoins einen Wert von rund 800 Millionen US-Dollar – der Schatz liegt irgendwo auf einer Mülldeponie im walisischen Newport.

Anders als beim Bankkonto reicht eine Todesurkunde nicht aus

Die Geschichte zeigt deutlich, wie wichtig eine gute Verwaltung ist. Und damit Kryptovermögen nicht verloren gehen, muss auch die Weitergabe nach dem Tod sorgfältig geplant werden. Denn anders als bei einem traditionellen Bankkonto reichen eine notariell beglaubigte Urkunde oder eine Todesurkunde oft nicht aus, um die Gelder freizugeben.

Auf gewissen Krypto-Plattformen genügt zwar ein Testament oder eine Todesurkunde, um den Zugriff zu beantragen. Aber oft sind Erbinnen und Erben gezwungen, Computer, E-Mails oder Browser-Erweiterungen zu durchsuchen, um Wallets oder Konten der verstorbenen Person zu finden. Aus Sicht der Vermögensbesitzer ist es deswegen besser, einer Vertrauensperson, einem Anwalt oder einer Notarin die wesentlichen Informationen anzuvertrauen: Zugangsdaten, PIN-Codes, private Schlüssel oder die Seed Phrase, die aus 12 bis 24 Wörtern oder Zahlen besteht. Ein Papier-Wallet kann beispielsweise in einem Tresor aufbewahrt werden, wobei ein Duplikat des Schlüssels einer Drittperson übergeben wird.

Einige Schweizer Banken bieten für etablierte Kryptowährungen bereits Dienstleistung für solche Verwahrungen an (Custody Services).

Wie man Kryptowährungen einer gemeinnützigen Organisation vermacht

Wer die digitalen Vermögenswerte im Todesfall verwaltet, ist eine Sache. Die andere ist, wer diese digitalen Vermögenswerte erbt. Für manche Menschen bedeutet Nachlassplanung mehr als nur familiäre Weitergabe: Sie kann auch ein Akt der Solidarität sein.

Nach Schweizer Recht gelten Kryptowährungen als bewegliches Vermögen. Mittels Testament können sie zum Beispiel «Switzerland for UNHCR» vermacht werden. Die Organisation arbeitet in der Flüchtlingshilfe und bietet sichere Lösungen an, um solche Spenden gemäss den Wünschen der Erblasserin oder des Erblassers entgegenzunehmen: in Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) oder Cardano (ADA) über die Partnerschaften mit Taurus oder Sygnum.

Das Vermächtnis von Kryptovermögen ist eine Möglichkeit. Die andere sind Spenden von Staking-Erträgen, eine Art fortlaufendes Einkommen für blockierte Kryptobeträge. Das vererbte Kapital wird dabei nicht einfach ausgezahlt, sondern in eine nachhaltige Unterstützung für geflüchtete Menschen umgewandelt. Humanitäre Organisation arbeiten immer öfter mit dieser Spendenform; Switzerland for UNHCR zum Beispiel ermöglicht Staking-Lösungen für Ethereum und Cardano.

Zudem stösst die Frage nach möglichen Steuervorteile auf wachsendes Interesse. Switzerland for UNHCR prüft deshalb derzeit mit den Behörden die Möglichkeit von Spendenbescheinigungen.

Ganz unabhängig von der Art, wie Kryptowährungen vermacht werden, lohnt sich eine frühzeitige Planung mit einer Fachperson, um den Prozess sicher zu gestalten. Damit eine sorgfältige Verwaltung der Schlüssel sowie klare testamentarische Anordnungen ein philantropisches Erbe ermöglichen.

So wird aus einer Spende eines virtuellen Vermögenswertes eine reale Geste der Solidarität – eine Geste, die zum Beispiel geflüchteten Menschen zugutekommt.


Alex Naray ist als Rechtsanwalt bei Naray Law spezialisiert auf Steuer- und Kryptorecht. Yasmine Lamot ist Legacy Manager bei Switzerland for UNHCR.