Es läuft gut für die UBS. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) will eine weniger strenge Anpassung der Eigenmittelverordnung (ERV). Wie WAK-Präsident und SVP-Nationalrat Thomas Aeschi in einem Brief an den Bundesrat schreibt, empfiehlt die Kommission, die Verordnungsentwürfe so anzupassen, dass die vorgesehenen Verschärfungen in ihrer Gesamtheit nicht über die Regulierung internationaler Finanzplätze hinausgehen».
Damit stellt sich die Kommission, die am Dienstag in Bern tagte, klar gegen eine stärkere Regulierung systemrelevanter Schweizer Banken und rüttelt an der Idee des sogenannten Swiss Finish, der eine über die internationalen Standards hinausgehende Regulierung vorsieht.
Die WAK schwenkt damit auf die Linie der UBS ein – und übernimmt im Kern deren Wording. So schreibt Aeschi im Brief wörtlich, die Verschärfungen müssten für das Schweizer Kapitalregime ein «wettbewerbsfähiges Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen gewährleisten». Das entspricht im Kern der Argumentationslinie der Grossbank, wie in ihrer Vernehmlassungsantwort nachzulesen ist (hier geht es zum PDF).
Konkret will die WAK folgende drei Punkte gegenüber dem Bundesratsvorschlag abschwächen:
a) Bei der Bewertung von Bilanzpositionen wie Software, latenten Steuerpositionen (DTA) und vorsichtigen Bewertungsanpassungen (PVA) soll die internationale Vergleichbarkeit gewahrt bleiben. Die Schweiz soll die Standards von Basel III oder der EU nicht übertreffen. In der EU können Software-Investitionen ans Eigenkapital angerechnet werden und müssen über drei Jahre abgeschrieben werden.
b) Die Regeln für AT1-Kapitalinstrumente sollen an jene der EU und des Vereinigten Königreichs angepasst werden, um deren Marktfähigkeit und damit die Stabilität des Finanzsystems zu stärken.
c) Zusätzliche Informationspflichten sollen auf das notwendige Minimum beschränkt bleiben. Kleine Banken sollen davon ausgenommen werden, da daraus kein zusätzlicher Stabilitätsgewinn zu erwarten sei.
Auf das Kapital schlägt vor allem der erste Punkt durch. Nimmt man die Berechnungen der UBS, so bedeuten die von der WAK vorgeschlagenen Lockerungen eine Entlastung beim Kapital von 10,8 Milliarden Dollar auf Gruppenstufe, wie in der Tabelle zu entnehmen ist. 4,6 Milliarden Dollar gehen aufs Konto von Steueransprüchen (DTA), 4,5 Milliarden für Software und 10,8 Milliarden für Bewertungsanpassungen.
Die grosse Frage ist, was das Einschwenken der WAK für andere regulatorische Verschärfungen bedeutet, die sich in der Pipeline befinden. Im kommenden Jahr wird sich die Politik über die hochumstrittene Eigenkapitalunterlegung der Auslandstöchter der UBS beugen. Bundesrat, Finma und Nationalbank empfehlen den Vollabzug der Töchter im Stammhaus der UBS. Die Grossbank wehrt sich vehement dagegen.

