Ralph Hamers, ehemaliger CEO der UBS und der niederländischen von ING, musste am 10. September vor der Strafkammer des Gerichts in Den Haag erscheinen. Das teilte der Pieter Lakeman via Social Media mit. Lakemann ist ein bekannter Anlegerschützer in Holland. Er und seine Stiftung Sobi halten das Verfahren gegen Hamers seit bald fünf Jahren am Laufen.
Nach einer Beschwerde von Lakeman wies das Gericht am 9. Dezember 2020 die Staatsanwaltschaft an, ein Strafverfahren gegen Hamers einzuleiten. Dabei sollte geklärt werden, ob Hamers persönlich für einen grossen Geldwäschereifall zur Verantwortung gezogen werden kann.
Da die Staatsanwaltschaft den «Fall habe schleifen lassen» und fast vier Jahre nach der gerichtlichen Entscheidung immer noch keine Strafverfolgung gegen Hamers eingeleitet hatte, verklagte seine Stiftung die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr vor dem Gericht in Den Haag und forderte sie auf, innerhalb von eineinhalb Monaten die Strafverfolgung in die Wege zu leiten. Der Richter im Eilverfahren entschied, dass die Staatsanwaltschaft mitteilen müsse, ob sie Hamers strafrechtlich verfolgen werde.
Am 18. Dezember 2024 gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie Hamers nicht strafrechtlich verfolgen werde. Damit war der Fall aber nicht abgeschlossen. «Da diese Entscheidung im Widerspruch zur Entscheidung des Gerichts vom 9. Dezember 2020 steht und die Sobi die strafrechtliche Verfolgung von Ralph Hamers für von sehr grossem gesellschaftlichem Interesse hält, hat die Stifung daraufhin das Gericht in Den Haag erneut gebeten, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, Ralph Hamers strafrechtlich zu verfolgen», schreibt Lakeman.
Am Mittwoch soll es nun zu einer Sitzung der Strafkammer des Gerichts in Den Haag gekommen sein, wie Lakeman schreibt. Diese Sitzung war nicht öffentlich. Der inzwischen über 80-jährige Aktionärsschützer erwartet innerhalb von zwei Monaten eine Entscheidung.
Hamers wird mangelhafte Geldwäscheprävention während seiner Zeit als CEO bei ING vorgeworfen. Lakemans Sobi-Stiftung bemüht sich seit Jahren um eine persönliche Anklage gegen den Niederländer, der bis April 2023 die UBS führte und weiterhin in der Schweiz lebt. Das Verfahren war eine grosse Belastung für Hamers, als er Chef der UBS war.