TBTF-«Kompromiss»
Gemäss Analysten würde der «Kompromissvorschlag» bürgerlicher Politiker dazu führen, dass die UBS statt 20 Milliarden nur noch 400 Millionen zusätzliches Eigenkapital aufbauen müsste.
16. Dezember 2025 • Beat Schmid

An der Bahnhofstrasse wurde bereits gewitzelt, dass der Vorschlag bürgerlicher Politiker dazu führen könnte, dass die UBS am Ende weniger Eigenkapital für ihre Auslandstöchter vorhalten müsste als unter dem alten Regime. Wie Analysten von JP Morgan nun kalkuliert haben, kommt es fast so weit, sollte der Vorschlag der «Koalition der Willigen» um FDP-Mann Thierry Burkart umgesetzt werden.

Der Bedarf an sogenanntem Kernkapital (CET1) würde auf rund 400 Millionen Dollar sinken. Zu diesem Schluss kommen Schätzungen von Analysten um Kian Abouhossein von JP Morgan. Zum Vergleich: Bei Umsetzung der Pläne des Bundesrats zur Unterlegung der Auslandseinheiten wären es schätzungsweise 20,4 Milliarden Dollar.

Im Gegenzug müsste die UBS jedoch fast 16 Milliarden Dollar an neuem AT1-Kapital aufnehmen, heisst es im JP-Morgan-Bericht, über den Bloomberg berichtet hat. Die Kuponzahlungen sowie der Steuereffekt dieser AT1-Anleihen würden die Profitabilität der UBS belasten und den für 2027 erwarteten Gewinn pro Aktie um rund 7 Prozent senken, schätzen die Analysten.

Die Krux des Vorschlags

Der Aargauer FDP-Ständerat Thierry Burkart, Thomas Matter (SVP), Erich Ettlin (Die Mitte) und Tiana Moser (GLP) haben vorgeschlagen, dass die UBS für 50 Prozent der Mittel, die sie zur vollständigen Unterlegung ihrer Auslandseinheiten auf Stufe der Muttergesellschaft benötigt, statt hartem Eigenkapital AT1-Anleihen einsetzen darf. Der Vorschlag des Bundesrats sieht derzeit vor, dass dafür ausschliesslich Eigenkapital verwendet werden darf, das Verluste direkter absorbieren kann.

Und hier liegt denn auch die Krux des Vorschlags. Spätestens seit der CS-Pleite und der Abschreibung der AT1-Anleihen sind diese Finanzierungsinstrumente umstritten, da Unklarheit darüber besteht, unter welchen Bedingungen die Schuldpapiere abgeschrieben werden dürfen – und unter welchen nicht.

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