Jahrhundertdeal
Die Schweizer Wettbewerbsbehörde hat das UBS/CS-Dossier an die Finma übergeben. Diese wird nun die Stellungnahme zur Megafusion «eingehend analysieren».
3. November 2023 • Beat Schmid

In die kartellrechtliche Untersuchung der Megafusion von UBS und Credit Suisse kommt Bewegung. Wie die Wettbewerbskommission (Weko) gegenüber Tippinpoint bestätigt, hat die Behörde ihre Untersuchungen in dem Fall abgeschlossen. «Die Weko hat ihre Stellungnahme der Finma zugestellt», sagt Olivier Schaller, Vizedirektor der Wettbewerbskommission.

Jetzt ist die Finma am Zug. Ein Sprecher bestätigt auf Anfrage den Eingang der Stellungnahme. «Wir sind daran, diese eingehend zu analysieren», sagt er. Wie lange es dauert, bis die Finma ihrerseits einen Entscheid fällt, ist offen. «Wir äussern uns nicht dazu, wann wir über den Entscheid informieren», heisst es.

Die Megafusion zwischen UBS und Credit Suisse hat vieles auf den Kopf gestellt. Auch das Schweizer Wettbewerbsrecht. Zwar ist das Kartellgesetz auch in diesem Fall anwendbar. Es sieht die Möglichkeit vor, die Fusion unter Bedingungen und Auflagen zuzulassen.

Finma tritt an die Stelle der Weko

Doch die Wettbewerbskommission kann den Zusammenschluss nicht wie üblich beurteilen. So ist es ihr nicht möglich, den Zusammenschluss zu verhindern wie im Fall der angestrebten Fusion zwischen Orange und Sunrise im Jahr 2010. Die kann auch nicht durchsetzen, dass das Schweizer Geschäft der CS eigenständig bleibt.

Das Bankengesetz sieht vor, dass bei Zusammenschlüssen, die «aus Gründen des Gläubigerschutzes notwendig erscheinen», die Finma bei der kartellrechtlichen Beurteilung an die Stelle der Weko tritt, wie es heisst. Dabei kann sie die Interessen der Gläubiger vorrangig berücksichtigen.

Dass die Finma harte Auflagen durchsetzen wird, ist allerdings unwahrscheinlich. Sie war eine der Hauptakteurinnen in den turbulenten Tagen im März 2023 und dürfte deshalb wenig Lust verspüren, ihre eigene Arbeit zu torpedieren. Wie aus dem Umfeld der UBS zu hören ist, mussten die Behörden einen sogenannten Waiver unterschreiben, eine Verzichtserklärung, dass sie den Fusionsvertrag später nicht mehr umschreiben können. Dass die Finma an die Stelle der Weko tritt, ist also nicht nur im Interesse der Gläubiger, sondern auch der UBS.

Die Weko hat sich in den letzten Monaten intensiv mit dem Fall befasst und insgesamt «gegen 200 Fragebogen verschickt», wie Vizedirektor Schaller sagt. Es wurden umfangreiche Marktabklärungen vorgenommen und zahlreiche Stellungnahmen von Konkurrenten, Verbänden und betroffenen Kundinnen und Kunden ausgewertet.

UBS bleibt an das Kartellrecht gebunden

Interessant wird sein, wie weit der Entscheid der Finma von der Stellungnahme der Weko abweichen wird. Nach heutigem Kenntnisstand sollte dies für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein. Laut Olivier Schaller von der Weko wird die Stellungnahme seiner Behörde nach dem «Endentscheid» der Finma veröffentlicht.

Das Verdikt der Finma wird nicht ewig gültig sein. Die UBS muss sich auch nach der Fusion an das Kartellrecht halten. Ob sie dies tut, fällt laut Finma wieder in die ordentliche Zuständigkeit der Weko. Erhöht die UBS nach der Fusion in sensiblen Bereichen, in denen sie eine marktbeherrschende Stellung haben könnte, einfach ihre Margen, dann wird sie Probleme bekommen.

Im Schweizer Firmenkundengeschäft und im Geschäft mit institutionellen Anlegern wie Pensionskassen verfügt die fusionierte Megabank über erdrückende Marktanteile. Dies gilt für ungedeckte und syndizierte Kredite. Aber auch bei Handelsfinanzierungen und im sogenannten Global-Custody-Geschäft, also der Verwahrung von Wertpapieren für Pensionskassen.

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