Untersuchung beendet
Die Behörde bestätigt die Einstellung von drei Verfahren im Zusammenhang mit der Beschattungsaffäre. Damit legt die Finma den Fall definitiv zu den Akten
24. Juli 2023 • Beat Schmid

Vor bald vier Jahren erschütterte die Spygate-Affäre den Paradeplatz. Die Credit Suisse hatte ihren ehemaligen Wealth-Management-Chef Iqbal Khan, der nach heftigen Auseinandersetzungen mit seinem Chef Tidjane Thiam zur UBS gewechselt war, beschatten lassen. Auslöser des Skandals war eine aus dem Ruder gelaufene Observation in der Zürcher Innenstadt.

Vermutlich aus Khans Umfeld gelangten Details über die Verfolgungsjagd an die Öffentlichkeit. Der Skandal nahm seinen Lauf und führte zu zahlreichen Entlassungen, einem Selbstmord, mehreren Strafverfahren und mehreren aufsichtsrechtlichen Untersuchungen durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht.

Die Hintergründe des Skandals wurden in zwei Untersuchungsberichten aufgearbeitet. Der erste Bericht wurde vom Zürcher Rechtsanwalt Thomas Werlen verfasst, der von der Finma mit der Aufarbeitung der Spygate-Affäre beauftragt worden war. Gestützt auf seine Empfehlungen eröffnete die Behörde in der Folge eine offizielle Untersuchung, ein sogenanntes Enforcement-Verfahren.

Schlagzteilenträchtiger Skandal abgeschlossen

Am 19. Oktober 2021 informierte die Finma über den Abschluss des Verfahrens. Sie stellte dabei fest, dass bei der Credit Suisse «gravierende organisatorische Mängel» im Zusammenhang mit der Überwachungstätigkeit bestanden. Die Aufsichtsbehörde verfügte verschiedene Massnahmen gegen die Bank. Unter anderem musste die Credit Suisse Massnahmen ergreifen, um geschäftsrelevante Kommunikation nachvollziehbar zu dokumentieren. Es zeigte sich, dass Mitarbeitende der Bank häufig Messenger-Dienste wie WhatsApp nutzten.

Zudem rügte die Finma zwei Personen und kündigte ein neues Enforcementverfahren drei gegen drei weitere Personen an. In diesen Verfahren werde die Behörde «den Wissensstand, das Verhalten, insbesondere das Auskunftsverhalten gegenüber der Finma, sowie die individuelle Verantwortung dieser Personen im Zusammenhang mit den festgestellten Gesetzesverstössen» der Bank vertieft untersuchen, teilte sie mit.

Die Verfahren gegen diese Personen sind nun abgeschlossen, wie ein Sprecher gegenüber Tippinpoint bestätigte. «Die Finma hat die drei Verfahren gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit der Beschattungsaffäre bei der Credit Suisse 2022 abgeschlossen. Über die Details dieser Verfahren gibt sie keine Auskunft», schreibt die Behörde auf Anfrage. Es bleibt offen, ob die Verfahren zu Berufsverboten, Rügen oder ergebnislos eingestellt wurden.

Mit dem Abschluss dieser drei Verfahren ist aus aufsichtsrechtlicher Sicht einer der schlagzeilenträchtigsten Skandale der Credit Suisse definitiv abgeschlossen.

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