Elefantenhochzeit der Pensionskassen
Der Zusammenschluss hat auch Auswirkungen auf die Pensionskassen der beiden Grossbanken. Und auch auf die gesamte PK-Branche: Es würde ein Koloss mit einer Bilanzsumme von 45 Milliarden Franken entstehen.
11. Juli 2023 • Beat Schmid

Im Moment sind sie noch getrennt, aber die Frage ist, wie lange noch? Wie die NZZ in einem Artikel (Abo) schreibt, spricht vieles für eine Fusion der beiden Pensionskassen. Ein riesiger PK-Koloss würde entstehen. Die Pensionskasse der CS hat Ende 2022 eine Bilanzsumme von 17,4 Milliarden Franken, über 18 000 aktive Versicherte und rund 11 000 Rentner. Noch grösser ist die Pensionskasse der UBS mit einer Bilanzsumme von 27,8 Milliarden Franken per Ende 2022, über 20 000 aktiven Versicherten und rund 16 000 Rentnern.

Kommt der Zusammenschluss zustande, entsteht die grösste Pensionskasse der Schweiz mit einer Bilanzsumme von 45 Milliarden Franken. Zum Vergleich: Die Migros-PK verwaltet rund 30 Milliarden Franken für 80’000 Versicherte. Die Publica des Bundespersonals zählt knapp 110’000 Versicherte und weist eine Bilanzsumme von 39 Milliarden Franken aus.

Für die Versicherten der Grossbanken hat die Fusion erhebliche Auswirkungen. Grund dafür sind die unterschiedlichen Vorsorgepläne. Wie die NZZ schreibt, hat die Pensionskasse der CS 2020 spezielle Sparpläne für Gutverdienende eingeführt, sogenannte 1e-Vorsorgepläne. Die UBS-PK kennt diese nicht.

Spezielle Lösung für Gutverdiener

Bei diesen Plänen können die Versicherten für Lohnbestandteile ab 132’200 Franken die Anlagestrategie selber bestimmen. Sie tragen aber auch das Anlagerisiko für diese Guthaben. Zudem kann es sein, dass sie bei einem Stellenwechsel oder bei einer Kündigung die 1e-Gelder zu einem ungünstigen Zeitpunkt - etwa in einer schlechten Börsenphase – beziehen müssen.

Bei einer Fusion müssten die Vorsorgepläne angepasst werden. Die Vertreter der Pensionskassen müssten sich einigen, ob sie 1e-Vorsorgepläne wollen oder nicht. Insider gehen davon aus, dass in diesem Prozess die Pensionskasse der UBS den Ton angeben wird.

Ob es zur Elefantenhochzeit der beiden Gross-PK kommt, hängt auch davon ab, ob die UBS das Inlandgeschäft der CS integriert oder verkauft. Tippinpoint schrieb bereits vor einem Monat, dass sich das Schicksal der Kassen erst nach den Sommerferien klären dürfte, wenn über die Zukunft der CS Schweiz entschieden wird. Kommt es zu einer Vollintegration, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Vorsorgewerke fusionieren.

Bei diesen Plänen können die Versicherten für Lohnbestandteile ab 132’200 Franken die Anlagestrategie selber bestimmen. Sie tragen aber auch das Anlagerisiko für diese Guthaben. Zudem kann es sein, dass sie bei einem Stellenwechsel oder bei einer Kündigung die 1e-Gelder zu einem ungünstigen Zeitpunkt - etwa in einer schlechten Börsenphase – beziehen müssen.

Bei einer Fusion müssten die Vorsorgepläne angepasst werden. Die Vertreter der Pensionskassen müssten sich einigen, ob sie 1e-Vorsorgepläne wollen oder nicht. Insider gehen davon aus, dass in diesem Prozess die Pensionskasse der UBS den Ton angeben wird.

Ob es zur Elefantenhochzeit der beiden Gross-PK kommt, hängt auch davon ab, ob die UBS das Inlandgeschäft der CS integriert oder verkauft. Tippinpoint schrieb bereits vor einem Monat, dass sich das Schicksal der Kassen erst nach den Sommerferien klären dürfte, wenn über die Zukunft der CS Schweiz entschieden wird. Kommt es zu einer Vollintegration, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Vorsorgewerke fusionieren.

Erinnerungen an Bankgesellschaft und Bankverein

Die Pensionskasse CS hat ihre Versicherten bereits kurz nach der Ankündigung der Übernahme auf die Folgen einer allfälligen Kassenfusion hingewiesen. Bei der Fusion von Bankgesellschaft und Bankverein im Jahr 1997 seien die Überschüsse der Pensionskassen «einmalig und separat an die jeweiligen Mitarbeitenden der beiden Banken ausbezahlt» worden, heisst es in einem auf der Website aufgeschalteten Q&A.

Wird sich dies wiederholen? Bekommen die CS-Mitarbeitenden einen unverhofften Bonus? Und damit auch die Versicherten der UBS? Ältere Semester werden sich erinnern. Die CS-PK schreibt dazu: Zum jetzigen Zeitpunkt können dazu keine Aussagen gemacht werden. «Hingegen kann festgehalten werden, dass grundsätzlich keine sogenannte Verwässerung stattfinden darf, d.h. keine finanziellen Mittel ausserhalb des bisherigen Destinatärkreises verwendet werden dürfen».

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