Renaud de Planta
Einer der prominentesten Genfer Privatbankiers zieht laut einem Medienbericht aus Steuergründen nach Italien. Das wirft auch Fragen für die Nationalbank auf, sitzt Renaud de Planta doch seit gut einem Jahr im Aufsichtsgremium der Notenbank.
21. Juli 2025 • Balz Bruppacher

Nach einer glanzvollen Karriere, die ihn bis an die Spitze der Genfer Privatbank Pictet führte, zog sich Renaud de Planta 2024 im Alter von 60 Jahren aus dem aktiven Geschäft zurück. Gleichzeitig wählte ihn der Bundesrat in den elfköpfigen Bankrat der Schweizerischen Nationalbank (SNB), der die Geschäftstätigkeit der Notenbank beaufsichtigt. 2023 war der promovierte Ökonom bereits Mitglied der Expertengruppe des Bundes, die erste Lehren aus dem Zusammenbruch der Credit Suisse zog.

Nun zieht de Planta die Konsequenzen aus der Steuerbelastung in Genf, wenn man einem Bericht der Zeitung «Le Matin Dimanche» Glauben schenken kann. Er verlegt den Wohnsitz nach Italien, wo er künftig von einer Pauschalbesteuerung profitiert. Der Genfer Anwalt und Uni-Professor Xavier Oberson rechnete der Zeitung vor, dass ein Schweizer mit einem Vermögen von 100 Millionen Franken und einem Rendement von rund fünf Millionen jährlich in Genf etwa drei Millionen Steuern zahle. Für eine Pauschalbesteuerung in Italien hingegen bloss 200'000 Euro. Eine Anfrage bei der Bank Pictet, in deren Verwaltungsrat de Planta sitzt, blieb zunächst unbeantwortet.

Kann Planta nach dem Umzug nach Italien – gemäss «Le Matin Dimanche» besitzt er ein Haus in der Toskana und auf der Insel Elba – im Bankrat der Nationalbank bleiben? Eine Wohnsitzpflicht besteht für die Mitglieder des Bankrats im Unterschied zu den Direktoriumsmitgliedern nicht. In der Botschaft zum SNB-Gesetz von 2004 hiess es: «Im Unterschied zur Tätigkeit im Direktorium lässt sich ein Wohnsitz im Ausland mit der Mitgliedschaft im Bankrat, der sich in grösseren zeitlichen Abständen trifft, durchaus vereinbaren.»

Bleibt ein «Geschmäckle»

Heikler wird es bei einer gesetzlichen Voraussetzung für die Mitgliedschaft im SNB-Bankrat. Dazu gehört nämlich ein «einwandfreier Ruf». Ist das bei einem Steuerflüchtling der Fall? Grundsätzlich ja, meint die Compliance- und Governance-Expertin Monika Roth zum Fall de Planta. «Ich finde, er hat gute Gründe. Es ist nicht verboten zu sagen: Genug ist genug und so viel mag ich nicht an den Fiskus abführen. Wieso das seinen Ruf beschädigen soll, kann ich nicht erkennen.» De Planta müsste allerdings konsequent sein und bei der SNB zurücktreten, fordert Roth und fügt hinzu: «Sonst hat es ein Gschmäckle.»

Die Nationalbank wollte sich auf Anfrage nicht zum Zeitungsbericht äussern. Eine Sprecherin verwies auf die gesetzlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im SNB-Bankrat. Das Wahlgremium – sechs Bankräte werden vom Bundesrat gewählt, fünf von der SNB-Generalversammlung – hatte nicht immer eine glückliche Hand bei der Ernennung von Bankern.

Romeo Lacher gab Anfang dieses Jahres im Gefolge der Benko-Affäre seinen Rücktritt als Präsident der Bank Julius Bär und aus dem SNB-Bankrat bekannt, nachdem ihn der Bundesrat im September 2023 noch als Vizepräsident des Aufsichtsorgans für die Amtsperiode 2024-2028 bestätigt hatte. Erst nach ihrer Amtszeit im SNB-Bankrat gerieten der Wegelin-Banker Konrad Hummler und dessen Nachfolger im Bankrat, Alfredo Gysi von der Tessiner BSI, in Schwierigkeiten.

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