Es geht um das Kernstück von Massnahmen, mit denen der Bundesrat die Stabilität auf dem Finanzplatz nach dem CS-Debakel stärken und Lücken im Too-Big-To-Fail-Konzept schliessen will. «Kurzfristige Rendite auf Kosten der Finanzstabilität darf sich nicht lohnen», sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter vor den Medien in Bern. Mit einem Paket von Gesetzes- und Verordnungsänderungen sollen die Anforderungen an die Unternehmensführung der Banken und an die Krisenvorbereitung der systemrelevanten Institute erhöht werden. Etwas schärfere Zähne sind für die Aufsichtsbehörde Finma geplant. Und die Banken sollen einen besseren Zugang zu flüssigen Mitteln der Nationalbank erhalten.
Die Forderung der Finma nach neuen Instrumenten wurden vom Bundesrat weitgehend erfüllt. Ein Verantwortlichkeitsregime (auch senior manager regimegennannt) verpflichtet grössere Banken, in einem Dokument festzulegen, wer für welche Entscheide verantwortlich ist. Im Vergleich zu den vor Jahresfrist festgelegten Eckwerten kam der Bundesrat den kleinen Banken insofern entgegen, als er das Regime auf Banken ab 250 Mitarbeitenden beschränkte. Die Finma soll zudem die Kompetenz erhalten, gegen fehlbare Institute Bussen zu verhängen. Im Fall vom schweren Verletzungen des Gesetzes ist eine Busse von bis zu zehn Prozent des durchschnittlichen jährlichen Betriebsertrags der vorangegangenen drei Geschäftsjahre möglich. Die Busse darf aber nicht so hoch sein, dass der Bank unmittelbar die Insolvenz droht.
Weiter will der Bundesrat die restriktive Informationspolitik der Finma etwas lockern. Demnach soll künftig über Endverfügungen in Enforcementverfahren grundsätzlich unter Nennung des fehlbaren Instituts informiert werden. In Einzelfällen soll auch über Untersuchungen oder Massnahmen informiert werden können, wenn dafür ein besonderes aufsichtsrechtliches Bedürfnis besteht, wie zum Beispiel die Berichtigung von irreführenden Informationen oder die Wahrung des Ansehens des Schweizer Finanzplatzes.
Die geplanten Gesetzes- und Verordnungsänderungen gehen nun bis zum 19. November in eine Vernehmlassung. Politischer Widerstand von rechts dürfte sich vor allem gegen die zusätzlichen Kompetenzen für die Finma formieren. Bereits wurden parlamentarische Vorstösse gegen die Bussenkompetenz und das Naming und Shamigeingereicht. Der Faktor Zeit wird den Kritikern in die Hände spielen. Nach einem internen Zeitplan dürften die Neuerungen nicht vor 2029 in Kraft treten. Finanzministerin Keller-Sutter bezeichnete das Konzept als zielgerichtet und verhältnismässig und erinnere daran, dass weitere Teile wie die Eigenmittelanforderungen für die UBS und der Rettungsschirm Public Liquidity Backstop (PLB) bereits beim Parlament liegen.