Das Enforcement-Verfahren der Finma gegen Julius Bär dauert nun schon eine halbe Ewigkeit. Im September 2023 kam es zu den ersten Abschreibern im Zusammenhang mit dem gescheiterten Immobilieninvestor René Benko. Während der Wunderwuzzi, wie Benko genannt wurde, seit über 500 Tagen in Österreich im Gefängnis sitzt und seine Tage in der Gefängnisschreinerei verbringt, wartet Julius Bär immer noch auf den Abschluss des Enforcement-Verfahrens der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma. Das Verfahren machte die Bank im Geschäftsbericht 2024 publik.
Jetzt schreiben wir Juli 2026. Die Beamten in Bern nehmen sich, so scheint es, alle Zeit der Welt, die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Abschreiber von 600 Millionen Franken zu untersuchen. Allerdings wird die Länge des Verfahrens zu einer immer grösseren Belastung für die Bank. Der Aktienkurs brach diese Woche um rund fünf Prozent ein – unter anderem, weil am Kapitalmarkt weiterhin Unklarheit über den Stand des Verfahrens herrscht. Der Rekordgewinn, den Julius Bär für das erste Halbjahr auswies, geriet dabei fast in den Hintergrund.
Obschon sich die Bank seit dem Kreditdebakel personell praktisch vollständig gehäutet und das Private-Credit-Geschäft weitgehend zurückgefahren hat, hängt das Verfahren weiterhin wie ein Damoklesschwert über ihr.
Wohlgesinnte Beobachter schütteln den Kopf
Hinzu kommt, dass die Bank die Kredite im vollen Wissen der damaligen Führung vergeben hat. Das Management ging bewusst ein geschäftliches Risiko ein und wusste, dass die Benko-Position im Extremfall einen halben Jahresgewinn vernichten könnte. Es war also kein unkontrolliertes Team, das hinter dem Rücken der Chefs die Geschäfte abgewickelt hatte, was auf ein Versagen der internen Kontrollen hingedeutet hätte.
Auch deshalb kann man sich fragen: Was gibt es für die Finma hier eigentlich noch zu untersuchen? Sind unternehmerische Fehlentscheide – selbst wenn sie 600 Millionen Franken vernichten – zwingend ein Fall für die Aufsichtsbehörde? Selbst Beobachter, die der Finma grundsätzlich wohlgesinnt sind, können das Eingreifen im Fall Bär-Benko nicht nachvollziehen.
Hinzu kommt, dass das Verfahren inzwischen viel zu lange dauert. Der Median der abgeschlossenen Enforcement-Verfahren lag in den vergangenen Jahren je nach Jahr zwischen rund acht und vierzehn Monaten. Es ist also nicht so, dass die Verfahren generell immer länger dauern. Vielmehr gibt es einzelne Ausreisser, die sich über Jahre hinziehen. In gewissen Fällen mag das begründet sein, etwa im Fall Vincenz. Doch längst nicht in allen.
Das Enforcement-Verfahren gegen Julius Bär läuft inzwischen seit rund zwei Jahren und dauert damit bereits deutlich länger als ein typisches FINMA-Enforcementverfahren. Unabhängig vom Ausgang wird die Hängepartie selbst zunehmend zum Problem – für die Bank ebenso wie für die Glaubwürdigkeit der Aufsicht.