Es hat lange gedauert, jetzt schliesst die Firma das Enforcement-Verfahren gegen Credit Suisse wegen der Greensill-Lieferkettenfonds ab. Die Finma ist in ihrem Verfahren zum Schluss gekommen, dass die CS im Kontext der Geschäftsbeziehung zu Lex Greensill während Jahren die “aufsichtsrechtliche Pflicht schwer verletzt hat”, Risiken angemessen zu erfassen, zu begrenzen und zu überwachen.
Im Untersuchungsbericht konstatiert die Finma zudem “gravierende Mängel” in der Betriebsorganisation der Bank. Des Weiteren sei die Bank ihren aufsichtsrechtlichen Pflichten als Asset-Managerin “nicht ausreichend” nachgekommen. Im Ergebnis stellt die Finma somit “eine schwere Verletzung von Schweizer Aufsichtsrecht fest”.
Der Regulator ordnet “korrigierende” Massnahmen an. So müsse die Bank künftig auf Stufe Geschäftsleitungsmitglied periodisch die wichtigsten Geschäftsbeziehungen – die Finma nennt die Zahl 500 – namentlich auf Gegenparteirisiken überprüfen. Die Bank müsse zudem die Verantwortlichkeiten ihrer rund 600 höchsten Mitarbeitenden in einem sogenannten “Verantwortlichkeitsdokument” festhalten.
Die Geschäftsbeziehung mit Greensill sei in der Credit Suisse wiederholt auf Stufe Geschäftsleitung thematisiert worden, schreibt die Finma in einer Mitteilung. Dies erfolgte jedoch “meist nur punktuell” wegen eines konkreten Ereignisses oder einer Anfrage. “Es fehlte eine Gesamtsicht sowie eine regelmässige, konsequente Auseinandersetzung mit den Risiken rund um Greensill auf höchster Stufe.”
Verfahren gegen vier Ex-CS-Mitarbeiter
Brisant ist auch: Die Finma hat vier Enforcementverfahren gegen ehemalige Manager der Credit Suisse eröffnet. Um wen es sich dabei handelt, gibt der Regulator nicht bekannt. Im Zuge des Greensill-Skandals mussten mehrere hohe CS-Manager die Bank verlassen. Es waren mehrere Personen aus dem Bereich Asset-Management, aber auch auf Stufe Konzernleitung.
Die Finanzaufsicht hat die Macht, gegen Personen vorzugehen, die für eine schwere Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen verantwortlich sind. Sie kann ihnen verbieten, in leitender Stellung bei einer Bank oder bei einem anderen beaufsichtigen Institut tätig zu werden.
Ein solches Berufsverbot kann für eine Dauer von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden. Wie die Finma mitteilt, setzte sie das Instrument des Berufsverbots seit 2014 vermehrt ein. Sie hat insgesamt rund 60 solcher Verbote ausgesprochen. Betroffen waren Manager aller Hierarchiestufen.