Die Strafbefehle wurden von der Bundesanwaltschaft (BA) am vergangenen 27. Mai erlassen. Das Verfahren kommt zum Einsatz, wenn die Beschuldigten geständig sind oder der Sachverhalt sonst ausreichend geklärt ist und wenn die Strafen begrenzt sind. Betroffen sind Yves Mirabaud, ehemaliger Teilhaber der gleichnamigen Genfer Bank, ein Genfer Rechtsanwalt und einen ebenfalls in Genf ansässigen Treuhänder.
Sie spielten eine Rolle im Zusammenhang mit der Bestechung des ehemaligen Generaldirektors der kuwaitischen Sozialversicherungsbehörde PIFSS, Fahad Al-Rajaan, für die Pierre Mirabaud am Dienstag vom Bundesstrafgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt wurde.