Wie die Nationalbank am Montag mitteilt, wie sie 1. August 2026 den Faktor für die Limite zur Verzinsung von Sichtguthaben von 15 auf 13,5 senken. Die Berechnungsgrundlage der Limite bleibe dabei unverändert: Für mindestreservepflichtige Girokontoinhaber entspricht die Limite dem laufenden Durchschnitt der Mindestreserveerfordernisse über die letzten drei Jahre, multipliziert mit dem aktuell geltenden Faktor, schreibt die SNB in einer Mitteilung. Die übrigen Girokontoinhaber verfügen weiterhin über eine fixe Limite.
Sichtguthaben bis zur Limite werden zum SNB-Leitzins, Sichtguthaben darüber zum SNB- Leitzins abzüglich eines Abschlags verzinst. Nicht verzinst werden Sichtguthaben, die zur Erfüllung der Mindestreserven gehalten werden. Die Faktorsenkung wirke dem Anstieg der Limiten durch die Erhöhung des Mindestreserven entgegen. «Damit stellt die Faktorsenkung eine weiterhin effektive Umsetzung der Geldpolitik sicher und unterstützt einen aktiven Geldmarkt», schreibt die SNB. Die aktuelle geldpolitische Ausrichtung ändere sich durch die Faktoranpassung nicht.
Die SNB schränkt den Zugang der Banken zu attraktiv verzinsten Sichtguthaben weiter ein. Ab dem 1. August wird die Limite für die Verzinsung zum Leitzins gesenkt. Die Notenbank will damit den durch höhere Mindestreserven ausgelösten Anstieg der Freibeträge bremsen, ohne den geldpolitischen Kurs zu verändern.

