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Der frühere Asienchef der Bank BSI ist mit seiner Beschwerde auch vor dem Bundesgericht abgeblitzt. Zudem bestätigte es, dass Verfehlungen im Zusammenhang mit dem 1MDB-Fall dem Banker individuell zugerechnet werden können.
17. September 2025 • Balz Bruppacher

Der frühere Asienchef der Bank BSI wird im Zusammenhang mit dem Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB definitiv mit einem vierjährigen Berufsverbot bestraft. Dies entschied das Bundesgericht in einem heute veröffentlichten Urteil und bestätigte damit eine Verfügung der Finanzmarktaufsicht Finma von 2019.

Der ehemalige BSI-Banker war zuvor bereits vor dem Bundesverwaltungsgericht mit seiner Beschwerde abgeblitzt. Nun wies auch das höchste Gericht seine Argumente ab. Er machte vergeblich geltend, mit dem Berufsverbot würden die Begründungspflicht, das Recht auf Akteneinsicht, der Untersuchungsansatz und das Fairnessgebot verletzt.

Die Richter in Lausanne wiesen auch die Sachverhaltsrügen zurück und bestätigten, dass sowohl die Verletzungen der Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes wie auch die Verletzung des bankengesetzlichen Organisationserfordernisses dem früheren BSI-Banker individuell zugerechnet werden könnten.

Das Bundesgericht bestätigte zudem die Dauer des Berufsverbots von vier Jahren. Es sei nachvollziehbar, wenn die Finma dem Umstand, dass die prominente und weltweit bekannte Rolle der BSI in der mutmasslichen Korruptionsaffäre um 1MDB dem Ansehen des gesamten Finanzplatzes Schweiz erheblich geschadet habe, in generalpräventiver Hinsicht erhebliches Gewicht zumesse. Die Finma hatte dem BSI-Banker vorgeworfen, er habe in entscheidendem Mass zu verantworten, dass die erheblichen Rechts-, Compliance- und Reputationsrisiken der BSI im Zusammenhang mit 1MDB weder angemessen erfasst noch begrenzt worden seien.

Der Betroffene war ab 2010 Geschäftsleiter der BSI Singapore und ab 2012 auch Mitglied der BSI-Mutter in Lugano. Im Jahr 2016 wurde die BSI von EFG International übernommen.

(Urteil 2C_368/2023 des Bundesgerichts vom 6.8.2025)

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