Ein aufsehenerregender Rechtsstreit in den USA wirft erneut ein Schlaglicht auf die Grauzonen persönlicher Beziehungen in der Vermögensverwaltung: Ein Kunde der UBS darf laut dem Entscheid eines Gerichts in New York den für ihn zuständigen Vermögensberater verklagen – nicht jedoch die Bank selbst.
Im Zentrum der Klage steht ein Bankkunde, der seinem UBS-Berater vorwirft, eine Affäre mit seiner Ehefrau gehabt und ihr dabei geholfen zu haben, die Kontrolle über die Vermögenswerte der Familie zu erlangen.
Der UBS-Kundenberater soll demnach das Familienvermögen auf ein UBS-Konto transferiert und danach hohe Beträge daraus ausgeschüttet haben – offenbar in Absprache mit der Gattin des gehörnten Ehemanns. Mitten im Scheidungsverfahren habe der Kundenberater ausserdem Forderungen in Millionenhöhe im Namen seiner Geliebten gestellt.
Der Ehemann verlangt insgesamt 10 Millionen US-Dollar Schadenersatz – und zwar sowohl von der UBS als auch von dem Kundenberater. Die Bank bestreitet jegliches Fehlverhalten und hat sich zum aktuellen Urteil nicht geäussert. Der Kundenberater selbst bezeichnete die Vorwürfe als «faktisch unbegründet».
Wie Bloomberg berichtet, entschied der Richter am vergangenen Donnerstag, dass ein Grossteil der im Verfahren erhobenen Vorwürfe nicht vor Gericht, sondern im Rahmen eines Schiedsverfahrens zu klären sei. Grund dafür seien die Vertragsbedingungen, die der Ehemann offenbar beim Transfer des Familienvermögens zur UBS akzeptiert habe. Eingeklagt werden kann jedoch der Vorwurf der «vorsätzlichen emotionalen Belastung».
Persönliche Verhältnisse zwischen Beratern und Kundinnen oder Kunden führen immer wieder zu Interessenkonflikten – oft mit rechtlichen Konsequenzen. Dennoch gibt es in den USA bisher keine klaren regulatorischen Vorgaben, wie solche Beziehungen rechtlich zu behandeln sind. Auch andere Banken wie Morgan Stanley oder JP Morgan waren bereits mit ähnlichen Klagen konfrontiert.