Bundesstrafgericht
Das Bundesstrafgericht verurteilt im Fall der bulgarischen Mafia die Grossbank wegen Mängel bei der Überwachung von möglicher Geldwäscherei.
27. Juni 2022 • red.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona stellte Mängel innerhalb der Bank bei der Bekämpfung von Geldwäscherei fest. Die Mängel betreffen die Führung der Kundenbeziehungen sowie die Überwachung und Umsetzung der Geldwäscherei-Reglen durch “die Hierarchie, den Rechtsdienst sowie die Compliance-Abteilung”, schreibt das Gericht in einer Medienmitteilung.

Diese Mängel hätten den Abzug der Vermögenswerte der kriminellen Organisation ermöglicht. Das Gericht verurteilte eine ehemalige Angestellte der Credit Suisse wegen qualifizierter Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie zu einer Geldstrafe. Zudem wurden zwei Bulgaren zu Freiheitsstrafen von 12 und 36 Monaten.

Gegen den Entscheid des Bundesstrafgerichts wird die Credit Suisse Berufung einlegen. Man nehme das Urteil zur Kenntnis. Die Bank schrieb in einer Mitteilung von “gewissen historischen Organisationsmängeln”.