Der verhaftete Oligarch und der Briefkasten in der Ostschweiz

Die Ukraine erhält im Fall des prorussischen Oligarchen Wiktor Medwedtschuk Rechtshilfe aus der Schweiz. Die Spuren führen zu einer Briefkastenfirma in der Ostschweiz.

Der verhaftete Oligarch und der Briefkasten in der Ostschweiz
Vom ukrainischen Geheimdienst verhaftet: Der prorussische Politiker Wiktor Medwedtschuk (Quelle: Zelenskiy_Official/Instagram)

Sein Fall sorgt zurzeit weltweit für Schlagzeilen: Der ukrainische Oligarch und Putin-Vertraute Wiktor Medwedtschuk wird als zentrale Figur eines möglichen Gefangenenaustauschs zwischen der Ukraine und Russland gehandelt.

Bisher kaum beachtet wurde, dass die Spuren des vom ukrainischen Geheimdienst verhafteten 67-jährigen Politikers und Rechtsanwalts auch in die Schweiz führen. Und zwar zu einer Briefkastenfirma im sankt-gallischen Gossau. Dies wurde aufgrund eines Rechtshilfegesuchs der Ukraine an die Schweiz bekannt, auf das das Westschweizer Justizportal "Gotham City" als erstes aufmerksam machte.

Verdacht auf unrechtmässige Aneignung eines Unternehmens

Die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft ersuchte die Schweiz im November 2020 um Rechtshilfe in einem Strafverfahren wegen des Verdachts auf unrechtmässige Aneignung eines Unternehmens und auf Geldwäscherei. Sie forderte die Herausgabe von Geschäftsunterlagen der Firma Plirofories AG in Gossau und die Einvernahme eines Zeugen.

Die bei einem Treuhänder domizilierte Firma soll Medwedtschuk als Vehikel für die Übernahme von Anteilsrechten am ukrainischen Fernsehsender "112 Ukraine" gedient haben, wobei es laut dem Rechtshilfegesuch zu kriminellen Machenschaften kam.

Die vom Bundesamt für Justiz (BJ) mit dem Vollzug der Rechtshilfe beauftragte Staatsanwaltschaft St. Gallen stellte die Unterlagen der Firma bei einer Hausdurchsuchung an der Sitzadresse sicher und befragte den Zeugen. Im April 2021 entsprach sie dem Rechtshilfegesuch vollumfänglich.

Dagegen erhob die von einem St. Galler Rechtsanwalt vertretene Plirofories AG Beschwerde beim Bundesstrafgericht. Die Firma machte geltend, das Rechtshilfegesuch sei rein politisch motiviert und diene lediglich dazu, mittels einer rechtsmissbräuchlichen "fishing expedition" zu politisch verwertbaren Informationen zu kommen.

Rekurse in Bellinzona und Lausanne ohne Erfolg

Mit Entscheid vom 18. Januar dieses Jahres wies das Bundesstrafgericht die Beschwerde in allen Punkten ab, soweit es auf sie eintrat. Zur Kritik am politischen Charakter des ukrainischen Gesuchs äusserten sich die Richter in Bellinzona nicht, weil es der Plirofories in diesem Punkt an Beschwerdelegitimation fehlte. Vergeblich zog die Firma das Urteil ans Bundesgericht in Lausanne weiter.

Am vergangenen 4. März trat dieses nicht auf die Beschwerde ein. Diese ist gemäss dem Rechtshilfegesetz besonders bedeutenden Fällen vorbehalten – eine Voraussetzung, die die Plirofories AG laut den Richtern nicht ausreichend darlegen konnte. Auch nicht mit dem Hinweis, dass einer der Beteiligten im ukrainischen Verfahren bloss vorgeschoben und nicht wegen Wirtschaftsdelikten und Geldwäscherei verfolgt werde.

Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin wollte unter Hinweis auf das Anwaltsgeheimnis Fragen zum Hintergrund des Falls nicht beantworten. Auch nicht, wie es dazu kam, dass die Plirofories AG in der Ostschweiz gegründet wurde. Die 2018 mit einem Kapital von 100‘000 Franken in Herisau gegründete Firma bezweckte laut Handelsregister den Erwerb, das Verwalten, das Halten sowie die Veräusserung von Beteiligungen an Gesellschaften im Multimediabereich. Verwaltungsratspräsident war ein Deutscher.

Rechtshilfe mit Ukraine läuft trotz Krieg weiter

Mit Beschluss der Generalversammlung vom 6. Februar 2019 wurde das Unternehmen aufgelöst – ein Entscheid, der am 10. September 2020 widerrufen wurde. Der bisherige Verwaltungsratspräsident schied aus. Neu ist der St. Galler Treuhänder, an dessen Firmensitz in Gossau die Plirofories jetzt domiziliert ist, einziges Mitglied des Verwaltungsrats. Nach seiner Auskunft entfaltet das Unternehmen keine Aktivitäten mehr.

Wann die ukrainische Staatsanwaltschaft die Unterlagen aus der Schweiz erhält, war zunächst nicht klar. Das Bundesamt für Justiz wies darauf hin, dass die Rechtshilfe an die Ukraine im Unterschied zu jener an Russland wegen des Kriegs nicht suspendiert sei.

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