Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hat gegen 34 Bankinstitute in sechs Deutschschweizer Regionen eine Vorabklärung eröffnet. Ziel des Verfahrens sei es, abzuklären, ob ein Informationsaustausch über die Löhne und Lohnbestandteile von verschiedenen Kategorien von Angestellten Anhaltspunkte für unerlaubte Abreden im Sinn des Kartellgesetzes darstellen, teilt das Sekretariat mit.
Bei Bedarf können die Ermittlungen auf weitere Regionen und andere Unternehmen ausgedehnt werden.
Wie die Weko weiter schreibt, rückt der Arbeitsmarkt immer mehr in den Fokus der Tätigkeit der Wettbewerbsbehörden rund um den Globus. Gemäss des Weko-Sekretariats ist es ein Novum in der Schweiz, dass eine Behörde mögliche Abreden auf dem Arbeitsmarkt untersucht.
Absprachen über Löhne können in den Anwendungsbereich des Kartellgesetzes fallen, da sie nicht Verhandlungsergebnisse von Sozialpartnern darstellen.